Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 133

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Der eingebrachte Antrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Hagen, Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Verbesserung der Situation der Exekutivbeamten durch ein eigenes Exeku­tivdienstrecht“

Im Bereich der Exekutive wuchern Bürokratie und unnötiger Verwaltungsaufwand, da­zu fehlt die erforderliche Rückendeckung für die Beamten durch die politisch Verant­wortlichen. In den vergangenen Jahren wurden von der Bundesregierung Beschlüsse gefasst, die sich regelmäßig zum Nachteil für die Exekutivbeamten auswirkten: Real­lohnverluste, Verschlechterungen im Sozialbereich, Änderungen der Bestimmungen bei Jubiläumszuwendungen und weitere Belastungen waren die Folge. Dies obwohl re­gelmäßig vor Nationalratswahlen seitens der Bundesregierung versprochen wurde, dass es keine Schlechterstellung innerhalb der Exekutive geben werde, da das Sicher­heitsgefühl in Österreich an erster Stelle stehe bzw. aufgrund von Umfrageergebnissen als dringendstes Anliegen gereiht werde.

Verschärft hat sich die Situation durch laufenden Personalabbau und Überstundenein­sparungen. Zudem ist der Beruf eines Exekutivbeamten mit anderen Berufssparten kaum zu vergleichen, weil Exekutivbeamte durch Überstunden, Nachtdienste und sonstige Mehrleistungen besonderen psychischen und physischen Belastungen ausge­setzt und daher gesundheitlich besonders gefährdet sind. Zudem kommt es durch die familienfeindlichen Arbeitszeiten zu weiteren Nachteilen im sozialen und familiären Be­reich.

Der Exekutivbeamte hat in der Regel keine Möglichkeit, sich diesen Belastungen auch nur teilweise zu entziehen, weil er zur Leistung von Überstunden verpflichtet wird und seine Arbeitskraft bis zur totalen Erschöpfung in Anspruch genommen wird. Rehabi­litationsmaßnahmen werden nicht zeitgerecht oder viel zu spät bewilligt. In der Praxis ist festzustellen, dass der Exekutivbeamte regelmäßig nicht bis zum 60. Lebensjahr voll exekutivdiensttauglich ist, insbesondere nicht bei schwierigen Einsätzen. Insofern ist anzuführen, dass das reguläre Pensionsantrittsalter der Exekutivbeamten in Öster­reich das Höchste im gesamten europäischen Raum ist. Außerdem wird darauf hinge­wiesen, dass der Beamte nach dem BDG Überstunden auf Anordnung zu leisten und Journaldienststunden im Ausmaß von mindestens 28 Stunden monatlich zu erbringen hat. Diese Mehrdienstleistungen ergeben im Rahmen einer 40-jährigen Polizeidienst­zeit die Summe von ca. 22.000 Mehrdienststunden, was einer zusätzlichen Gesamtar­beitszeit von ca. 11 Arbeitsjahren im Regelfall entspricht.

Im Interesse der Beamten und auch der Dienstgeberin müssen hier unbedingt Aus­gleichsmaßnahmen gesetzt werden. Die vom Innenministerium seit langem angekün­digten Erleichterungen und Verbesserungen für Beamte ab dem fünfzigsten Lebens­jahr wurden bisher nicht umgesetzt und sind somit nur als Lippenbekenntnisse zu wer­ten.

Um endlich Entlastungsmaßnahmen zu setzen, stellen die unterfertigten Abgeordneten daher den nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

 


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