Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 131

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te die Bezahlung mit diesem Anspruch, dass wir die Besten haben wollen, schon auch in einer gewissen Relation stehen. (Beifall bei den Grünen.)

Ich komme zur Sanierung des Budgets. Da muss man schon die Frage stellen, warum das Budget zu sanieren ist. Was kann eine Krankenschwester für das Bankenpaket? Was kann eine Lehrerin dafür, dass es ein Konjunkturpaket geben musste? Was kann ein Finanzbeamter dafür, dass wir die Hypo Alpe-Adria-Bank mit dem Riesenbudget­loch geerbt haben? – Nichts. Daher wird es mittelfristig durchaus sinnvoll sein, auch den öffentlich Bediensteten wieder einmal etwas draufzulegen. Sie alle müssen am 1. des Monats ihre Miete zahlen und ihren Lebensunterhalt bestreiten. Keine Frage, das können Sie im Moment Gott sei Dank größtenteils, aber eine vernünftige Gehalts­entwicklung, die in Relation zur Inflationsrate steht, die ist meiner Meinung nach schon ein Gebot der Stunde, wenn wir den öffentlichen Dienst attraktiv halten wollen. (Beifall bei den Grünen.)

Wir werden trotzdem zustimmen, denn eine Ablehnung würde heißen, dass die Beam­ten am Ende gar nichts bekommen. Aber der Appell für die Zukunft, das Ziel ist, die Attraktivität des öffentlichen Dienstes im Auge zu behalten. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Pendl. – Abg. Pendl: Richtig!)

13.41


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte.

 


13.41.20

Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Ich werde es gleich vorwegnehmen: Wir werden zustimmen, und zwar weil die Beamten etwas dazubekommen haben. Die haben 2013 schon eine Nulllohnrunde gehabt und leiden natürlich das ganze Dienstleben darunter. Wir dürfen nicht vergessen, es gibt nicht nur Beamte mit hohen Gehältern, wie man es im Durch­schnitt sieht, sondern es gibt auch die kleinen Vertragsbediensteten, die teilweise nicht einmal 1 000 € verdienen. Meine Damen und Herren, das ist grob fahrlässig, wenn wir hier nichts tun. Das muss man einmal ganz klar sagen. (Beifall beim Team Stronach.)

Ab März 2014 werden nach diesem Gesetzentwurf die Gehälter im Schnitt um 1,88 Pro­zent angehoben, niedrigere Einkommen bekommen 2,5 Prozent. Das ist für uns der richtige Schritt, dass die Kleinen, die ohnehin schon geringe Gehälter haben, mehr be­kommen und die Großen, die teilweise mehr als ein Nationalratsabgeordneter verdie­nen, weniger bekommen. Da sollten die Kleinen auch bessergestellt werden. Das ist die richtige Vorgangsweise. Das war in einer früheren Regierung auch einmal der Fall, dass man die kleinen Gehälter überdurchschnittlich angehoben hat und die großen dann gar nicht oder nur wenig.

Meine Damen und Herren, ich möchte in diesem Zusammenhang aber auch auf die Exekutive zu sprechen kommen. Das Exekutivdienstgesetz – Sie wissen es – ist mir seit einigen Jahren ein großes Anliegen, und das hat auch seinen Grund. Wenn ich dann nachher noch den Exekutivdienstgesetzantrag, den ich in der letzten Legislatur­periode schon eingebracht habe, wieder einbringe, da er ja seine Gültigkeit nach Ta­gungsschluss verloren hat, dann möchte ich dies folgendermaßen begründen: Wir ha­ben in Österreich die schlechtesten Bedingungen für die Exekutivbeamten, gehaltsmä­ßig und pensionsmäßig. Schauen wir über die Grenzen hinaus: In Deutschland ist es Ländersache, in der Schweiz Kantonssache.

Wenn ich mir Liechtenstein, Baden-Württemberg oder Bayern, das grenzt an Öster­reich, anschaue, oder wenn ich nach Frankreich oder Italien gehe, sehe ich: Überall sind die Exekutivbeamten wesentlich bessergestellt als bei uns. Das heißt, sie haben höhere Gehälter. Bei uns hat man als Exekutivbeamter das Gehalt eines Hilfsarbeiters, muss aber die Tätigkeit der Staatsanwaltschaft in erster Instanz machen. Das ist eine


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