Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 161

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ner erhöhten Maastricht-Staatsverschuldung. Denn ein Finanzminister muss wissen, dass die Marktteilnehmer das Hypodesaster dem Staat ohnehin längst zugerechnet ha­ben und es sich daher lediglich um einen statistischen Effekt handelt, wenn die Hypo-Milliarden der Staatsverschuldung zugerechnet werden. Gleichzeitig müsste er auch wissen, dass jede Verzögerung einer Entscheidung über die Form der Abwicklung wei­ter kostet. Der zurückgetretene Aufsichtsratschef der Hypo Alpe Adria, Johannes Ditz, sprach erst kürzlich in einem Interview zur Jahreswende von 1 Mrd. Euro an zusätzli­chem Schaden für die SteuerzahlerInnen durch das Hinausschieben der Entscheidung.

Das Finanzministerium hat im Herbst 2013 eine Studie bei der internationalen Bera­tungsfirma Oliver Wyman in Auftrag gegeben. Inhalt dieser Studie sind verschiedene Optionen zur weiteren Vorgehensweise bei der Hypo Alpe Adria. Dem Vernehmen nach hat sich die Variante der geordneten Insolvenz inklusive einer Beteiligung von Großgläubigern als die für die SteuerzahlerInnen günstigste Variante erwiesen. Der im Jänner von der Hypo-Task-Force gemeinsam mit dem Finanzminister in groben Zügen vorgestellte Endbericht der Task-Force beschreibt allerdings nur mehr 4 Varianten: Ein Beteiligungs-, ein Privatisierungs-, ein Anstalts- und ein Brückenmodell. Die Variante der Beteiligung der Großgläubiger und der BayernLB als Alteigentümer wurde hinge­gen nicht einmal mehr richtig geprüft, obwohl diese Variante im Wyman-Gutachten als die schonenste Variante für die SteuerzahlerInnen galt. Es geht dem Finanzminister und der Task-Force also offensichtlich nur darum, den statistischen und buchhalteri­schen Effekt auf die Maastricht-Staatsschulden entsprechend zu minimieren. Der ei­gentliche Schaden für die SteuerzahlerInnen ist offenbar sekundär. Damit führt sich auch das Gerede von potentiell höheren Zinszahlungen für den Gesamtstaat bei einer Gläubigerbeteiligung bei der Hypo Alpe Adria ad absurdum. Dieses Gerede soll offen­bar lediglich die eigene Entscheidungsunfähigkeit kaschieren.

Milliardenloch im Budget wegretuschiert

Nachdem im Wahlkampf von Seiten der Regierungsparteien immer wieder die vermeint­liche Stabilität des Budgets gepriesen wurde, mussten SPÖ und ÖVP nach der Wahl ein Budgetloch in der Höhe von bis zu 40 Milliarden Euro für den Zeitraum 2014 - 2018 eingestehen. Gründe dafür waren die Nichtberücksichtigung neuerer schlechterer Da­ten zur Wirtschaftsentwicklung, falsch geschätzte öffentliche Abgaben und Ausgaben für Pensionszahlungen. Die Reaktion der Bundesregierung: Das Budgetloch wurde auf dem Verhandlungswege einfach halbiert. Mit 18,4 Mrd. Euro wurde der strukturelle Fi­nanzbedarf beziffert. Zusätzlich wurden 5,8 Mrd. Euro für die Banken und 8,7 Mrd. Eu­ro für Pensionszahlungen als Fehlbeträge vereinbart.

Finanzminister Michael Spindelegger am 13.11.2013 in der APA: Für Spindelegger sind 18,44 Mrd. Euro an strukturellen Einsparungen "eine Megaaufgabe, die die Re­publik noch nicht gesehen hat". Denn man könne das nicht mit Rücklagenauflösungen bewältigen, sondern nur mit Reformen, die das Defizit "auf alle Ewigkeit beseitigen".

Nach Vorlage des Regierungsprogramms, des Budgetprovisoriums und des Entwurfs zum Abgabenänderungsgesetz 2014 stellt sich die Frage: Wo ist das Budgetloch ge­blieben? Denn die im Kassasturz vereinbarten Fehlbeträge finden sich weder im Bud­getprovisorium, noch in der Novelle des Bundesfinanzrahmengesetzes.

Weitere Kürzungen bei Bildung, Wissenschaft und Forschung

Weil die Bundesregierung es verabsäumt, echte Reformen anzugehen und weil beim Hypo-Debakel das Land Kärnten und die Bundesregierung den Schaden maximiert ha­ben, wird in allen Bereichen des Budgets gekürzt.

 


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