Der Finanzminister hat am 22. Jänner 2014 dem Parlament seine Kürzungspläne vorgelegt. 500 Mio. Euro pro Jahr sollen gestrichen werden. Anstatt große Reformen anzugehen wird bei den Ermessensausgaben gekürzt. Also jener so genannter "gestaltbarer Mittelverwendung" die zwar eine gesetzliche Basis hat, jedoch der Höhe nach nicht gesetzlich determiniert ist. Auch wenn der Finanzminister beteuert, einige Bereiche seien ausgenommen: Die Liste der Kürzungen bei den einzelnen Untergliederungen zeigt ein anderes Bild. Ausgaben werden quer über alle Bereiche gestrichen. Auch bei den Zukunftsausgaben. In der Untergliederung 31 "Wissenschaft und Forschung" beispielsweise wird um 42 Mio. Euro gekürzt. Statt budgetpolitisch Weichen für die Zukunft zu stellen wird mit dem Rasenmäher gekürzt.
Keine Sicherstellung der Finanzierung von Schulreformen und Modellregionen für die gemeinsame Schule
Der Finanzminister hat auch in der Finanzierung von Reformprojekten in anderen Fachbereichen eine wesentliche Rolle. Hier stand zuletzt vor allem die Diskussion um die gemeinsame Schule der 10 bis 14-Jährigen im Fokus. Während vor allem die westlichen Bundesländer Vorarlberg, Salzburg, Tirol und die Steiermark die Einführung von Modellregionen zur gemeinsamen Schule starten wollen, gibt es vom Finanzminister eine kategorische Ablehnung. Der Finanzminister bezeichnete die Forderung nach einem Ausbau der Gemeinsamen Schule als einen "Wunsch ans Christkind".
Das Arbeitsprogramm der Bundesregierung sieht für die Schuleingangsphase eine Vielzahl von Maßnahmen vor. Darunter etwa die Weitergabe von Pädagogischen Informationen vom Kindergarten an die Volksschulen, die Umsetzung der flexiblen Schuleingangsphase und jahrgangsübergreifenden Unterricht in der gesamten Volksschule samt innerer Differenzierung. Mit Hilfe verpflichtender sprachlicher Intensivkurse sollen Kinder fit für den Regelunterricht werden, die Defizite in der Unterrichtssprache habe. Um diese Ziele zu verwirklichen, sollen "den Volksschulen zusätzliche Stundenkontingente zur Verfügung gestellt (werden), um Begabungs- / Begabten-, Förder- und Stützmaßnahmen in allen Bereichen" zu ermöglichen.
Ausgabenwirksam ist auch der geplante "qualitative und quantitative Ausbau von ganztägigen Schulformen von der 1. bis zur 9. Schulstufe". Um den Eltern Wahlfreiheit zu ermöglichen, soll an allen Schulen ganztägiger Unterricht (klassenweise) bereitgestellt oder zumindest in zumutbarer Entfernung angeboten werden.
Bei den Modellregionen zur gemeinsamen Schule, aber auch in allen anderen aufgelisteten Bereichen, fehlt die adäquate Finanzierung um Fortschritte zu erreichen.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
Dringliche Anfrage
1. Wer hat wann den Auftrag zur Erstellung des Wyman-Gutachtens gegeben? (Bundesminister für Finanzen, Finanzsektion im BMF oder Finanzprokuratur?)
2. Warum wird das Wyman-Gutachten derart unter Verschluss gehalten?
3. Wann hat die Nationalbank dieses Wyman-Gutachten erhalten?
4. Wurde das Gutachten an weitere Organisationen übermittelt?
a) Wenn ja, wann und an welche Organisationen?
5. Wann werden Sie das Gutachten dem Finanzausschuss des Nationalrates vorlegen?
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