6. Welche Ersparnis gibt das Gutachten für das Modell einer geordneten Insolvenz gegenüber der nächstteureren Variante an?
7. Welche Auswirkungen hat nach diesem Gutachten eine geordnete Insolvenz auf Budgetdefizit und Staatsschuldenquote?
8. Welche Auswirkungen hat nach diesem Gutachten eine Anstaltslösung auf Budgetdefizit und Staatsverschuldung?
9. Wie hoch ist derzeit das Volumen der vom Land Kärnten garantierten Bankanleihen?
10. Wer hält die verbrieften Verbindlichkeiten der Hypo Alpe Adria in Höhe von 12,3 Mrd. Euro (Banken, Versicherungen, Pensionsfonds, Hedgefonds, private Anleger, etc.)
11. Wie hoch wäre die Belastung der anderen Landeshypobanken durch Forderungsausfälle in der Pfandbriefstelle im Falle einer geordneten Insolvenz der Hypo Alpe Adria?
12. Wie hoch wäre die Belastung der anderen Landeshypobanken durch Verpflichtungen aus dem Haftungsverbund im Falle einer geordneten Insolvenz der Hypo Alpe Adria?
13. Wie hoch sind die Ausfälle, die die BayernLB im Fall einer geordneten Insolvenz zu erwarten hat?
14. Welche Bedingungen hat die EU-Kommission im Zusammenhang mit der Hypo Alpe Adria gestellt?
15. Widersprechen eine Abwicklungseinheit, eine geordnete Insolvenz oder ein bail-in diesen Bedingungen?
16. In welcher Weise und Höhe begünstigt ein Verzicht auf ein bail-in die dann verschonten Marktteilnehmer (z.B. Hypo-Banken, Bayern-LB, Raiffeisen)?
17. Wann wird der Verstoß gegen die Bundesverfassung und das Bundeshaushaltsgesetz mit dem offenkundig falschen Ausweis der staatlichen Verpflichtungen für die Hypo Alpe Adria beendet?
18. Welche Beträge werden im nächsten Bundesfinanzrahmengesetz in Entsprechung des Artikel 51(8) BVG dargestellt werden?
19. Welche Beträge sollen im Bundesvoranschlag 2014 für die Hypo Alpe Adria eingestellt werden?
20. Wann wird der Optionenbericht der Hypo-Task-Force dem Finanzausschuss des Nationalrates übermittelt?
21. Warum wurde die Groß-Gläubigerbeteilung und stärkere Heranziehung der BayernLB als Alteigentümer im Bericht der Task-Force verworfen?
22. Wo findet sich die Einigung der Bundesregierung zum Kassasturz, wonach die strukturelle Budgetlücke im kommenden Bundesfinanzrahmen 18,4 Mrd. Euro beträgt, im Budgetprovisorium bzw. in der Novelle des Bundesfinanzrahmengesetzes wieder?
23. Warum werden entgegen der Kassasturz-Einigung nur 133 Mio. Euro im Budgetprovisorium bzw. in der Novelle des Bundesfinanzrahmengesetzes veranschlagt, obwohl sich die Bundesregierung beim Kassasturz auf ein "Loch" bei den Banken in Höhe von 5,8 Mrd. Euro geeinigt hat?
24. Wo finden sich die im Rahmen der Einigung der Bundesregierung zum Kassasturz geplanten 8,7 Mrd. Euro für die Pensionszahlungen im Budgetprovisorium bzw. in der Novelle des Bundesfinanzrahmengesetzes für das Jahr 2014 wieder?
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