Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 164

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25. Wodurch unterscheiden sich die Ermessensausgaben von den so genannten "ge­staltbaren Mittelverwendungen"?

26. Wie hoch sind die gestaltbaren Mittelverwendungen in den einzelnen Ressorts und Untergliederungen?

27. Werden die im Regierungsprogramm verankerten Kürzungen von 6,6% bei den ge­staltbaren Mittelverwendungen in allen Untergliederungen gleichmäßig gekürzt?

28. Wenn die Bundesregierung, und das Finanzministerium im Besonderen, das Ziel verfolgt, 6,6% der Ermessensausgaben zu kürzen: Auf welche Bezugsgröße beziehen sich die 6,6% insgesamt und in den einzelnen Untergliederungen?

29. Bei welchen Voranschlagsansätzen werden die Fachminister ihre Kürzungsvorga­ben in den einzelnen Untergliederungen konkret umsetzen?

30. Bei welchen Voranschlagsansätzen wird in der UG 31 "Wissenschaft und For­schung" konkret in welchem Ausmaß gekürzt?

31. Welche Mittel sind vorgesehen, um den vielfach geäußerten Wunsch nach "Modell­regionen Gemeinsame Schule" zu ermöglichen?

32. Sind sie diesbezüglich in die Schaffung der gesetzlichen Voraussetzungen einge­bunden?

33. Welche Mittel sind für die Schaffung von Strukturen vorgesehen, die eine systema­tische Weitergabe von pädagogischen Informationen von den Kindergärten an die Volks­schulen (Arbeitsprogramm der Bundesregierung 2013-2018, S. 40) ermöglichen?

34. Welche Mittel sind für die Umsetzung der flexiblen Schuleingangsphase und die Überführung des jahrgangsübergreifenden Unterrichts ins Regelschulwesen (Arbeits­programm der Bundesregierung 2013-2018, S. 41) vorgesehen?

35. In welchem Ausmaß werden den Volksschulen zusätzliche Stundenkontingente für individuelle Förderung bei autonomer Verwendung (Arbeitsprogramm der Bundesregie­rung 2013-2018, S. 41) bereitgestellt?

36. Mit welchem Aufwand rechen Sie bei der Durchführung der verpflichtenden sprach­lichen Intensivkurse für SchülerInnen mit Defiziten in der Unterrichtssprache (Arbeits­programm der Bundesregierung 2013-2018, S. 41)?

37. Der "qualitative und quantitative Ausbau ganztägiger Schulformen" wurde bereits in einer § 15a-Vereinabrung geregelt. Um den Rechtsanspruch auf einen ganztägigen Schulplatz (Arbeitsprogramm der Bundesregierung 2013-2018, S. 41) und damit die Wahlfreiheit zu garantieren sind zusätzliche Aufwendungen nötig. In welcher Höhe?

38. Welche Mittel sind für die Ausstattung der Schulen und die Bereitstellung von Ge­räten für die SchülerInnen für den verstärkten Unterricht mit modernen Technologien und digitalen Medien Im Rahmen der Schulbuchaktion (Arbeitsprogramm der Bundes­regierung 2013-2018, S. 42) und darüber hinaus vorgesehen?

39. Wie hoch werden die Aufwendungen für SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf, wenn die Quote den tatsächlichen Bedürfnissen entsprechend (Arbeits­programm der Bundesregierung 2013-2018, S. 42) angehoben wird?

40. Können Sie sicherstellen, dass der ORF finanziell ausreichend ausgestattet wird, damit die im Regierungsprogramm verankerten Zielsetzungen bezüglich der Filmförde­rung realisiert werden können?

a) Falls nicht, wie wollen Sie die Zukunft des Filmstandortes Österreich garantieren?

In formeller Hinsicht wird die dringliche Behandlung gemäß § 93 Abs.1 GOG verlangt.

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