25. Wodurch unterscheiden sich die Ermessensausgaben von den so genannten "gestaltbaren Mittelverwendungen"?
26. Wie hoch sind die gestaltbaren Mittelverwendungen in den einzelnen Ressorts und Untergliederungen?
27. Werden die im Regierungsprogramm verankerten Kürzungen von 6,6% bei den gestaltbaren Mittelverwendungen in allen Untergliederungen gleichmäßig gekürzt?
28. Wenn die Bundesregierung, und das Finanzministerium im Besonderen, das Ziel verfolgt, 6,6% der Ermessensausgaben zu kürzen: Auf welche Bezugsgröße beziehen sich die 6,6% insgesamt und in den einzelnen Untergliederungen?
29. Bei welchen Voranschlagsansätzen werden die Fachminister ihre Kürzungsvorgaben in den einzelnen Untergliederungen konkret umsetzen?
30. Bei welchen Voranschlagsansätzen wird in der UG 31 "Wissenschaft und Forschung" konkret in welchem Ausmaß gekürzt?
31. Welche Mittel sind vorgesehen, um den vielfach geäußerten Wunsch nach "Modellregionen Gemeinsame Schule" zu ermöglichen?
32. Sind sie diesbezüglich in die Schaffung der gesetzlichen Voraussetzungen eingebunden?
33. Welche Mittel sind für die Schaffung von Strukturen vorgesehen, die eine systematische Weitergabe von pädagogischen Informationen von den Kindergärten an die Volksschulen (Arbeitsprogramm der Bundesregierung 2013-2018, S. 40) ermöglichen?
34. Welche Mittel sind für die Umsetzung der flexiblen Schuleingangsphase und die Überführung des jahrgangsübergreifenden Unterrichts ins Regelschulwesen (Arbeitsprogramm der Bundesregierung 2013-2018, S. 41) vorgesehen?
35. In welchem Ausmaß werden den Volksschulen zusätzliche Stundenkontingente für individuelle Förderung bei autonomer Verwendung (Arbeitsprogramm der Bundesregierung 2013-2018, S. 41) bereitgestellt?
36. Mit welchem Aufwand rechen Sie bei der Durchführung der verpflichtenden sprachlichen Intensivkurse für SchülerInnen mit Defiziten in der Unterrichtssprache (Arbeitsprogramm der Bundesregierung 2013-2018, S. 41)?
37. Der "qualitative und quantitative Ausbau ganztägiger Schulformen" wurde bereits in einer § 15a-Vereinabrung geregelt. Um den Rechtsanspruch auf einen ganztägigen Schulplatz (Arbeitsprogramm der Bundesregierung 2013-2018, S. 41) und damit die Wahlfreiheit zu garantieren sind zusätzliche Aufwendungen nötig. In welcher Höhe?
38. Welche Mittel sind für die Ausstattung der Schulen und die Bereitstellung von Geräten für die SchülerInnen für den verstärkten Unterricht mit modernen Technologien und digitalen Medien Im Rahmen der Schulbuchaktion (Arbeitsprogramm der Bundesregierung 2013-2018, S. 42) und darüber hinaus vorgesehen?
39. Wie hoch werden die Aufwendungen für SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf, wenn die Quote den tatsächlichen Bedürfnissen entsprechend (Arbeitsprogramm der Bundesregierung 2013-2018, S. 42) angehoben wird?
40. Können Sie sicherstellen, dass der ORF finanziell ausreichend ausgestattet wird, damit die im Regierungsprogramm verankerten Zielsetzungen bezüglich der Filmförderung realisiert werden können?
a) Falls nicht, wie wollen Sie die Zukunft des Filmstandortes Österreich garantieren?
In formeller Hinsicht wird die dringliche Behandlung gemäß § 93 Abs.1 GOG verlangt.
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