rauf, ob dann, wenn es um Pensionsfragen geht, auch eine grüne Partei bereit ist, hier mitzugehen und Verantwortung zu übernehmen, denn es ist notwendig, dass wir alle Verantwortung übernehmen, und ich hoffe, dass die anderen Fraktionen im Haus das ebenso tun werden.
Dass Sie uns jetzt vorwerfen, im gesetzlichen Budgetprovisorium wäre das nicht zu finden, da haben Sie offenbar das gesetzliche Budgetprovisorium nicht ganz verstanden. Das ist der Übergang, bis ein Budget 2014 beschlossen ist. Ich kann im Budgetprovisorium jetzt nicht alle Maßnahmen bis 2018 darstellen. (Abg. Mag. Kogler: Es gibt ja auch einen Bundesfinanzrahmen!) Das ist wohl selbstverständlich, aber bis das Budget 2014 beschlossen ist, gibt es eine sehr taugliche Grundlage mit diesem gesetzlichen Budgetprovisorium, dass wir die nötigen Herausforderungen bewältigen können. Vor allem wird im gesetzlichen Budgetprovisorium darauf Bezug genommen, dass wir eine neue Struktur der Bundesministerien haben und auch neue Minister damit eine Grundlage haben, ihre entsprechenden Verantwortungen wahrzunehmen.
Damit komme ich zu den einzelnen Fragen, die ich Ihnen gerne beantworte.
Zur Frage 1:
Das Bundesministerium für Finanzen hat im November 2013 eine Einschätzung bei Oliver Wyman in Auftrag gegeben, welche die Outside-In-Einschätzung der volkswirtschaftlichen Auswirkungen für Szenarien zum Abbau der Hypo Alpe Adria zum Inhalt hat. Dabei wurden vier Abwicklungsszenarien untersucht: die Aufrechterhaltung der bestehenden Struktur, eine Anstaltslösung, eine Beteiligungslösung unter Einbeziehung der österreichischen Banken sowie eine geordnete Insolvenz der Hypo Alpe Adria. Vorteile und Nachteile all dieser Szenarien wurden in der Einschätzung aufgezeigt, wobei die Einschätzung keine abschließende Wertung der Abbauszenarien vornimmt.
Zur Frage 2:
Vertragsrechtlich wurde mit dem Ersteller dieser Einschätzung eine Weitergabebeschränkung vereinbart. Oliver Wyman betrachtet die gewählten analytischen, methodischen und konzeptionellen Ansätze und Einsichten als sein geistiges Eigentum. Daher werden Klienten vertragsrechtlich verpflichtet, dieses Interesse an Präsentationen, Methoden und Analysetechniken zu schützen. Die Weitergabe, Zugänglichmachung oder Zurverfügungstellung dieser Unterlagen an Dritte ist dem BMF ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Oliver Wyman daher vertraglich untersagt.
Zur Frage 3:
Dazu darf ich Ihnen mitteilen: Wir haben der Nationalbank nach einem Einverständnis von Oliver Wyman diese Einschätzung zur Verfügung gestellt. Im Dezember 2013 hat die Nationalbank dazu Stellung genommen.
Zur Frage 4:
An andere Organisationen wurde diese Einschätzung nicht weitergegeben, sie wurde aber im Rahmen der Task-Force berücksichtigt.
Zur Frage 5:
Wie schon ausgeführt, unterliegt die Weiterleitung strikten Regeln, aber jede Lösung wird natürlich gesetzliche Maßnahmen erfordern, die im Rahmen der parlamentarischen Behandlung dem Finanzausschuss vorzulegen sein werden und dort ausgiebig diskutiert werden.
Zu den Fragen 6 und 7:
Die Wyman-Einschätzung enthält eine qualitative Beurteilung der einzelnen Modelle, eine detaillierte quantitative Analyse der Kosten der einzelnen Modelle ist aber nicht enthalten.
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