Zur Frage 8:
Eine Analyse der Auswirkungen auf Budgetdefizit und Staatsschuldenquote war nicht Gegenstand der Einschätzung, daher sind auch dazu keine Ausführungen enthalten.
Zur Frage 9:
Das Volumen der durch Kärntner Landeshaftungen behafteten Emissionen liegt per 31. Dezember 2013 noch bei einem Wert von über 12 Milliarden €.
Zur Frage 10:
Konkrete Unterlagen, wer die verbrieften Verbindlichkeiten der Hypo Alpe Adria hält, liegen meinem Ministerium nicht vor. Das sind ja Anleihen, die gehandelt werden. Es gibt dafür auch keine zentralen Register. Darum kann man auch nicht beantworten, wer das begeben hat.
Zu den Fragen 11 und 12:
Die erheblichen Folgeeffekte einer Insolvenz der Hypo Alpe Adria wurden von der Oesterreichischen Nationalbank sehr detailliert untersucht. Ich ersuche aber um Verständnis dafür, dass ich zur Wahrung der Interessen der betroffenen Institute und der anderen österreichischen Hypobanken keine konkreten Zahlen nennen kann.
Zur Frage 13:
Die Bayerische Landesbank würde bei einer Insolvenz auf jeden Fall ihre in der Hypo Alpe Adria bestehenden Refinanzierungslinien in der Höhe von über 2 Milliarden € verlieren. Die rechtliche Qualifikation als Eigenkapital im Sinne des Eigenkapitalersatz-Gesetzes ist derzeit Gegenstand eines Rechtsstreits zwischen der Bayerischen Landesbank und der Hypo. Aus diesem Grund besteht auch aktuell eine Rückzahlungssperre der besagten Refinanzierungslinien.
Zur Frage 14:
Am 3. September 2013 erging der Genehmigungsbeschluss der Europäischen Kommission im Beihilfeverfahren Hypo Alpe Adria. Laut Beihilfeentscheidung der Europäischen Kommission müssen die marktfähigen Teile der Bank verkauft werden, während die verbleibenden, nicht rentablen Teile in einem geordneten Prozess abzuwickeln sind. Die marktfähigen Einheiten der Hypo müssen innerhalb der festgesetzten Fristen in einem transparenten Bieterverfahren veräußert werden. Die Österreich-Tochter war bis 31. Dezember 2013 zu veräußern und wurde auch veräußert. Das SEE-Netzwerk soll bis 30. Juni 2015 veräußert werden. Wenn sich bis zum Ablauf dieser Frist Teile der marktfähigen Einheiten als unverkäuflich erweisen, dann muss zwingend die Abwicklung dieser Einheiten erfolgen.
Für die Zeit bis zum Abschluss des Verkaufsprozesses hat Österreich eine Reihe von Beschränkungen für das Neugeschäft, insbesondere in Bezug auf die Risikokontrolle, zugesagt und gewährleistet, damit die Chancen für einen Verkauf der Tochtergesellschaften steigen und Wettbewerbsverfälschungen so gering wie möglich gehalten werden.
Die Italien-Tochter der Hypo, HBI, musste auf Abwicklung gestellt werden und hat seit Jahresmitte 2013 das Neugeschäft eingestellt.
Zur Frage 15:
Die Bedingungen der Entscheidung der Europäischen Kommission vom 3. September 2013 wurden bei der Erstellung der Modelle der Hypo-Task-Force berücksichtigt. Wenn eine finale Entscheidung für ein Modell erfolgt ist, wird es natürlich auch Gespräche mit der Europäischen Kommission geben.
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