Zur Frage 16:
Selbstverständlich wird auch die Vornahme eines bail-in und damit ein burden sharing der Gläubiger bei den Überlegungen der Task-Force miteinbezogen. (Abg. Mag. Kogler: Wie? Herr Minister! „In welcher Weise“ steht da bei 16!)
Zu den Fragen 17 und 23:
Zunächst müssen die entsprechenden Entscheidungen hinsichtlich der künftigen Gestaltung der Hypo Alpe Adria vorliegen. Nach Maßgabe dessen werden die erforderlichen Mittel im Rahmen der Entwürfe für das Bundesfinanzrahmengesetz 2015 bis 2018 und für die Bundesfinanzgesetze 2014 und 2015 berücksichtigt werden.
Die bei der Erarbeitung des Bundesfinanzrahmens 2014 bis 2017, also alt, in der UG 46 als jährlicher Aufwand angesetzten rund 133 Millionen € umfassen im Wesentlichen eine zweckgebundene Gebarung, die aus dem Aufkommen Sonderbeitrag zur Stabilitätsabgabe gespeist wird, sowie die Mittel für die FIMBAG. Das entsprach eben den damalig vorliegenden Informationen und ist heute überholt.
Zu den Fragen 18 und 19:
Das nächste Bundesfinanzrahmengesetz für den Zeitraum 2015 bis 2018 ist derzeit in Ausarbeitung. Ich habe schon gesagt, wir werden es gemäß Parlamentsfahrplan ab dem 29. April dieses Jahres im Parlament behandeln. Das trifft auch für den Bundesvoranschlag 2014 zu. Wie ich heute schon einmal ausgeführt habe, wird dabei eben unter Vorsichtsgesichtspunkten 1 Milliarde € für die Hypo als Betrag veranschlagt werden.
Zur Frage 20:
Der Task-Force-Bericht ist eine Entscheidungsgrundlage für die Bundesregierung. Es gilt jetzt, diese Gespräche mit den österreichischen Banken zu führen – ich habe schon darauf Bezug genommen –, das wird unter der Federführung des Leiters der Task-Force erfolgen.
Zur Frage 21:
Auch vor dem Hintergrund des von der Europäischen Kommission geforderten burden sharing wurden im Rahmen der Task-Force sämtliche Möglichkeiten, die Alteigentümer der Hypo Alpe Adria in die Verlusttragung einzubeziehen, berücksichtigt.
Zu den Fragen 22 und 24:
Die Bundesregierung hat das Ziel, das mittelfristige Budgetziel, also das medium-term objective, 2016 zu erreichen. Die Budgetpläne für 2014 und 2015 und die Auszahlungsplanung bis 2018 werden in den nächsten Wochen erstellt werden. Das Ergebnis und die einzelnen Maßnahmen zur Erreichung der Budgetziele werden am 29. April dem Hohen Haus präsentiert werden.
Zu den Fragen 25 bis 30:
Vorauszuschicken ist, dass seit dem Inkrafttreten der zweiten Etappe der Haushaltsrechtsreform der Begriff „Ermessensausgaben“ im Bundeshaushaltsgesetz 2013 nicht mehr verwendet wird, sodass die diesbezüglichen Mittelverwendungen nicht mehr als Bezugsgröße herangezogen werden können. Deshalb wurde bei der im gesetzlichen Budgetprovisorium 2014 vorgesehenen Bindung von Budgetbeträgen von den Mittelverwendungen insgesamt ausgegangen und dabei jene ausgenommen, deren Zahlung beispielsweise in Gesetzen und/oder aufgrund von Gesetzen nur beschränkt gestaltbar ist, zum Beispiel der Personalaufwand.
Im Wesentlichen lehnt sich der nicht zu bindende Ausnahmekatalog inhaltlich weitgehend an die Bindungsverpflichtungen vergangener Jahre an. Ausgehend davon, dass es sich dabei um Bezugsgrößen für die Mittelverwendungsbindungen in § 3 des ge-
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