Nummer eins, das Beibehalten des Status quo, das Nichtstun war die bisherige Strategie – seit über vier Jahren macht man nichts –, wenn man das überhaupt eine Strategie nennen kann. Auf jeden Fall hat das Nichtstun keinerlei Vorteile. Es bedeutet, dass wir beständig in ein Fass ohne Boden einzahlen.
Fast 6 Milliarden € hat der österreichische Steuerzahler schon dafür bezahlen müssen, und es kostet weiter; es kostet jeden Tag weiter, jeden Tag, an dem wir keine Entscheidung treffen.
Option Nummer zwei: die Anstaltslösung, die sogenannte Bad Bank, obwohl das eigentlich keine Bad Bank ist, also keine Bank, um genau zu sein. Sie ist keine Bank im Sinne des Bankwesengesetzes, denn sonst würde sie ja keinen Sinn machen. Das wäre der Vorteil: dass man eine Anstalt hat, die nicht den Vorschriften des Bankwesengesetzes unterliegt, dadurch nicht die entsprechenden Eigenkapitalvorschriften erfüllen muss und daher über einen längeren Zeitraum die giftigen Assets abgebaut werden können. Aber auch der Nachteil liegt ganz klar auf der Hand: Das Risiko, die Verluste landen endgültig beim Steuerzahler, endgültig und vollständig. (Abg. Mag. Schieder: Wo sind sie jetzt?)
Schauen wir uns die dritte Option an: Beteiligungslösung. Die Beteiligungslösung ist, wie wir gehört haben, die Wunschlösung der Regierung. Sie ist letztlich nichts anderes als Lösung Nummer zwei, eine Bad Bank, nur dass in diesem Fall Banken, Großbanken daran mitbeteiligt wären – und zumindest theoretisch die Risiken mittragen, damit würden wir auch den Steuerzahler entlasten, sagt zumindest die Regierung. Aber denken wir das einmal durch, meine Damen und Herren! Man muss kein Bankenexperte sein, um das durchzudenken.
Welchen Anreiz haben denn Banken, sich an den Risiken und an den Verlusten der Hypo Alpe Adria zu beteiligen? Welche Anreize haben sie? Warum sollten sie das tun? – Sie haben gar keinen Anreiz, das zu tun. Und wenn sie es tun, werden sie sich jeden Euro Beteiligung an Verlust und Risiko abkaufen lassen – durch die Reduzierung der Bankensteuer, durch sonstige Zugeständnisse. Jeden Euro werden sich die Banken abkaufen lassen, und nicht einen Euro Risiko werden sie übernehmen. Das dürfen sie auch gar nicht – nicht einmal, wenn sie wollten.
Vorstände von Banken unterliegen einer zivilrechtlichen und strafrechtlichen Verantwortung und Haftung. Sie dürfen gar keine Handlungen setzen, die fahrlässig oder vorsätzlich das Unternehmen schädigen. Mit anderen Worten: Das Zivilrecht und das Strafrecht erlauben ihnen gar nicht, sich an den Risiken zu beteiligen, wenn sie nicht für jeden Euro Verlust und für jeden Euro Risiko, den sie übernehmen, eine Gegenleistung bekommen.
Da frage ich mich, sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung: Wollen Sie den Steuerzahlern nur Sand in die Augen streuen, oder glauben Sie tatsächlich an dieses Modell? Glauben Sie tatsächlich daran, weil Sie das Unternehmertum nicht verstehen, weil Sie nicht verstehen, wie Unternehmen funktionieren? – Ich befürchte, es ist beides (Abg. Mag. Schönegger: Das ist aber nicht wertschätzend!): Sie wollen den Steuerzahlern Sand in die Augen streuen, und Sie verstehen auch die Unternehmen nicht, Sie verstehen das Unternehmertum nicht.
Ein zweites Argument zugunsten der Beteiligungslösung wurde vonseiten der Regierung auch noch gebracht: Unsere Staatsschulden würden durch dieses Beteiligungsmodell nicht ansteigen, und das wäre wichtig für unsere Refinanzierungskosten. Mit anderen Worten: Wir würden weniger oder zumindest keine höheren Zinsen für unsere Staatsschulden bezahlen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor über vier Jahren wurde die Hypo Alpe Adria notverstaatlicht, wir führen Gerichtsprozesse, dieses Thema war in allen Me-
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