Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 187

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Über die Stabilitätsabgabe sollen die Banken Sanierungsbeiträge als Gegenleistung für die im Zuge der Bankenhilfspakete erhaltenen Mittel erbringen. Als Bemessungsgrund­lage dient einerseits die unkonsolidierte Bilanzsumme des Kreditinstitutes, andererseits das durchschnittlich ausgewiesene, zum Nominalwert berechnete Geschäftsvolumen der Derivate zuzüglich aller verkauften Optionen im Handelsbuch des Kreditinstitutes.

Durch die Einbeziehung der Derivatgeschäfte in die Bemessungsgrundlage bzw. durch die Besteuerung risikoreicherer Finanzierungsinstrumente sollte ein Lenkungseffekt er­zielt werden und so indirekt die systemische Finanzmarktstabilität gefördert werden.

Das Derivatvolumen soll deshalb als Bemessungsgrundlage der Stabilitätsabgabe aus­schlaggebend sein, da diese Positionen ein zusätzliches systemisches Risiko darstel­len. Da die Derivate im Handelsbuch enthalten sind und damit eine gewisse Tradingab­sicht besteht, können sie im Grundsatz - auch wenn sie teilweise Sicherungsgeschäf­ten dienen - für spekulative Zwecke verwendet werden. Das damit verbundene syste­mische Risiko war u.a. ein Grund für die weltweite Finanzkrise.

Dadurch, dass Derivatgeschäfte zukünftig nicht mehr als Bemessungsgrundlage he­rangezogen werden, bestünde wiederum die Gefahr erhöhter Spekulationsmöglichkei­ten für Kreditinstitute. Gerade mit Derivaten (z.B. Swaps und Optionen) wurde in der Vergangenheit verstärkt spekuliert, bzw. bieten diese Finanzinstrumente leichtere Mög­lichkeiten für Spekulationsgeschäfte. Ist nun deren Volumen nicht mehr ausschlagge­bend für die Berechnung der Stabilitätsabgabe, können Banken verstärkt Derivate in ihr Portfolio aufnehmen, ohne dass dies Auswirkungen - im Sinne erhöhter Zahlungen im Rahmen der Stabilitätsabgabe - zur Folge hätte.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, von den geplanten Änderungen im Rahmen des Abgabenänderungsgesetzes 2014 betreffend die Stabilitätsabgabe abzusehen.“

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Hab­le. – Bitte.

 


16.18.10

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS-LIF): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Geschätzte Bürgerinnen und Bür­ger auf der Besuchergalerie und vor den Bildschirmen! Die Optionen für eine Ent­scheidung, wie wir mit der Hypo Alpe Adria umgehen, liegen auf der Hand. Sie liegen schon sehr lange auf der Hand, und die große Frage, die sich mehr als vier Jahre nach der Notverstaatlichung für uns stellt, ist: Warum ist noch immer keine Entscheidung ge­fallen?

Vier Optionen gibt es in jedem Fall in dieser Situation – Herr Finanzminister, sie wer­den Ihnen nicht unbekannt sein, Sie haben ja auch daraus zitiert –, das sind die vier Optionen, die im Wyman-Bericht, also jenem Bericht, den Sie so stark unter Verschluss halten, dargestellt werden. Ich würde mir jetzt gerne einmal diese vier Optionen ansehen.

Die vier Optionen sind: erstens die Beibehaltung des Status quo, zweitens die Anstalt­slösung, drittens die Beteiligungslösung, also jene Lösung, die die Regierung im Mo­ment präferiert, und viertens die Insolvenz.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite