technisch sind das nicht gerade die besten Voraussetzungen, um ein so wichtiges Ressort zu führen.
Warum werden dem Parlament eigentlich keine Zahlen zu den existierenden Lösungsvarianten zur Verfügung gestellt? Warum läuft das alles so intransparent für uns Parlamentarier ab? Da frage ich mich schon, ob nicht die Großbanken hier von der Bundesregierung besser informiert werden als das Parlament. Auch darf es hier keine Denkverbote geben! Es muss auch erlaubt sein, über eine mögliche Insolvenz der Bank zu diskutieren. Und wenn nun der Kollege Schieder meint, dass das ein Spiel mit dem Feuer wäre, da es keine kontrollierten Pleiten gäbe, dann darf ich dem schon entgegenhalten, dass Insolvenzen von Gerichten nach der Insolvenzordnung abgewickelt werden und die Gerichte sehr wohl dafür bekannt sind, kontrolliert, genau und nach den Buchstaben des Gesetzes zu arbeiten. (Beifall bei der FPÖ.)
Wenn die Großbanken nunmehr ihre Unterstützung davon abhängig machen, inwieweit die Regierung ihnen bei der Stabilitätsabgabe entgegenkommt, dann frage ich mich schon, wer in dieser Republik die Steuergesetze macht: das Parlament oder bereits die Großbanken? (Abg. Mag. Kogler: Richtig!) Und eines darf ich noch festhalten: Schulden bleiben Schulden, auch wenn diese durch buchhalterische Tricks oder Budgetkosmetik verschleiert werden. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Mag. Kogler. – Abg. Mag. Kogler: Richtig!) Wir haben ja auch nie ein Budgetloch gehabt, sondern immer nur ein strukturelles Defizit.
Weil wir schon bei den Steuergesetzen sind, darf ich mir erlauben, auch ein paar Anmerkungen zum Abgabenänderungsgesetz 2014 zu machen. Wenn die Frau Staatssekretärin Steßl in ihrer heutigen Presseaussendung zum Abgabenänderungsgesetz meint, dass dies ein Beitrag zu mehr Steuergerechtigkeit sei und dass dadurch mehr Spielraum für Investitionen geschaffen werde, so frage ich mich schon, was die Frau Staatssekretärin unter Steuergerechtigkeit versteht (Ruf bei der FPÖ: Steuererhöhungen!) beziehungsweise ob sie den Regierungsentwurf überhaupt durchgelesen hat. (Zwischenbemerkung von Staatssekretärin Mag. Steßl.)
Ein Beispiel dazu: Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag kann künftig nur mehr für reale Investitionen geltend gemacht werden, aber nicht mehr für Wertpapierkäufe. Kennt die Frau Staatssekretärin überhaupt den Hintergrund, warum damals diese Begünstigung eingeführt wurde? – Der Hintergrund war nämlich folgender: Was für Arbeitnehmer der 13. und 14. Gehalt ist, ist für die kleinen Selbständigen der Gewinnfreibetrag, und dieser wird jetzt drastisch beschränkt.
Die Streichung der Wertpapiere aus den begünstigten Wirtschaftsgütern führt zu einer massiven Mehrbelastung von personalintensiven Unternehmen, insbesondere von reinen Dienstleistern, da hier Investitionen in körperliche Wirtschaftsgüter oftmals nicht möglich oder nötig sind. Der Faktor Arbeit wird somit weiter belastet. (Beifall bei der FPÖ.)
Besonders augenscheinlich ist dies auch im Falle eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH mit einer 25-prozentigen Beteiligung. Der hat nämlich noch Einkünfte aus nicht-selbständiger Arbeit und kommt in den Genuss der begünstigten Besteuerung des 13. und 14. Gehalts. Der Gesellschafter-Geschäftsführer mit 25,1 Prozent, also nur um 0,1 Prozent mehr, der hat diese Vergünstigung plötzlich nicht mehr. Wo bleibt da die Gerechtigkeit, Frau Staatssekretärin? (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Mag. Alm.)
Es gibt auch unzählige Fälle, wo Unternehmer in der Vergangenheit, auf das Gesetz vertrauend, von der Pauschalierung abgegangen sind, um den Vorteil des Gewinnfreibetrags voll nutzen zu können. Diese Unternehmen stecken nun in der Falle, da sie erst nach fünf Jahren wieder in die Pauschalierung zurückwechseln können. Zumindest
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