„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, der die Einrichtung einer verfassungsrechtlichen Schuldenbremse und einer verfassungsrechtlichen Begrenzung der Steuer- und Abgabenquote vorsieht.“
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Danke. (Beifall beim Team Stronach.)
16.58
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Nachbaur, Ing. Dietrich, Kolleginnen und Kollegen
betreffend „Verfassungsrechtliche Schuldenbremse und Begrenzung der Steuer- und Abgabenquote“
eingebracht im Zuge der Debatte zu Schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend noch mehr Milliarden für die Hypo Alpe Adria und wieder weniger Geld für Wissenschaft und Bildung
Schon jetzt ist in Österreich die Steuer- und Abgabenquote international gesehen eine der höchsten, daran änderten auch die diversen „Steuerreformversuche“ der vergangenen Regierungen nichts. Knapp 48% ihrer Einkünfte müssen die Österreicherinnen und Österreicher an Einkommensteuern und Sozialbeiträgen an Staat und Sozialversicherungsanstalten abliefern. Die Gegenleistungen dieser Institutionen werden immer weniger. Beispielsweise können die Pensionen de facto nicht mehr garantiert werden, die Zweiklassenmedizin hat längst in den Alltag Einzug gehalten.
Gleichzeitig sind die Schulden der Republik Österreich auf weit über 200 Milliarden Euro angewachsen, so dass jeder Staatsbürger und jede Staatsbürgerin ungefragt Schulden in der Höhe von rund 31.500 Euro schultern muss. Die zu leistenden Zinsen vernichten jährlich viele Milliarden Euro. Mit derzeit 77,1 % des BIP haben die Staatsschulden ein Rekordhoch erreicht.
In Betracht des Regierungsprogrammes wird klar, dass trotz der alarmierenden Tatsachenlage einschneidende Reformen nicht zu erwarten sind und die mehrfach vom Rechnungshof geforderten Einschnitte ausbleiben dürften. Vielmehr einigte sich die „neue alte“ Regierung jüngst trotz einer Vielzahl von Versprechen vor der Wahl auf diverse Steuererhöhungen.
Wir sagen stattdessen, dass Österreich eine umfassende Steuerreform mit Entlastungen für Arbeitgeber und auch Arbeitnehmer benötigt, um den eingebrochenen Konsum wiederzubeleben und Wirtschaftswachstum zu erreichen.
Auch braucht Österreich die längst notwendige Verwaltungsreform und damit beispielsweise die Beseitigung unzeitgemäßer, sinnloser und überflüssiger Regeln und Bestimmungen, eine Vereinfachung der Gesetze und ein Zurückfahren des staatlichen Verwaltungsapparates auf den kleinsten gemeinsamen Nenner.
Daneben bedarf es zur Beseitigung der bestehenden „Freunderlwirtschaft“ und „Proporzregierung“ einer „Demokratiereform“ insbesondere mit dem Ziel der Abschaffung von Berufspolitikern, die kein Verständnis für die tatsächliche Realwirtschaft haben.
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