Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 210

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damals in Kärnten passiert ist, das Handeln Kärntens, dann müssen Sie hier auch die Konsequenz ziehen – und wir haben schon einmal einen Entschließungsantrag zum Thema Insolvenzrecht für Gebietskörperschaften eingebracht.

Sie müssen aus den Fehlern lernen! Es wird uns morgen wieder passieren! – Salzburg, da haben wir 1,8 Milliarden € über Wochen gesucht, und wir haben nicht gewusst: Ha­ben wir sie investiert, und wenn ja, wie? Wien: Stand der Verschuldung innerhalb von fünf Jahren vervierfacht. – Wir haben da mehrere tickende Zeitbomben, und deswegen erwarte ich von Ihnen auch, dass Sie hier heute unserem Entschließungsantrag zu­stimmen, weil ich weiß, gerade die ÖVP hat viele Leute in ihren Reihen, die das in­haltlich für richtig halten. Und ich halte gar nichts davon, laufend sitzen zu bleiben, wenn Sie wissen, es ist richtig.

Und daher fordere ich alle auf, insbesondere all jene mit wirtschaftlichem Sachver­stand, diesem Antrag zu lauschen und danach zuzustimmen. 2016 haben wir den nächsten Finanzausgleich, da können wir das gemeinsam mit der Steuerverantwortung für die Bundesländer hebeln.

Der Antrag lautet folgendermaßen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Hable, Kolleginnen und Kollegen betreffend Insolvenzrecht für Gebietskörperschaften

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat so rasch wie möglich einen Gesetzentwurf zuzuleiten, demzufolge das rasche Erkennen von Insolvenzfällen ge­währleistet wird sowie klare Regelungen im Falle der Insolvenz einer Gebietskörper­schaft getroffen werden. Insbesondere sollen folgende Aspekte berücksichtigt werden:

Einführung einer vorausschauenden sowie vergleichbaren Berichterstattung über die Vermögens- und Schuldensituation von Gebietskörperschaften sowie ihren zurechen­baren ausgegliederten Einheiten.

Definition der Kriterien für den Eintritt der Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung)

Rechtswirkungen der Feststellung der Insolvenz

Durchführung des Insolvenzverfahrens

Möglichkeiten der Zwangsverwaltung

Wirkungen der Insolvenz auf Verbindlichkeiten der Gebietskörperschaft

Umschreibung der verwertbaren Vermögensmasse der Gebietskörperschaft“

*****

Wer nur einen Funken Verantwortung im Leibe trägt und einen Funken an Sachver­stand im Kopf hat, der möge dem zustimmen! (Beifall bei NEOS-LIF.)

17.35


Präsident Karlheinz Kopf: Der soeben von Herrn Klubobmann Strolz eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

 


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