Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 211

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Rainer Hable, Kolleginnen und Kollegen betreffend Insolvenz­recht für Gebietskörperschaften

eingebracht im Zuge der Debatte über die Dringliche Anfrage der Abgeordneten Eva Glawischnig-Piesczek, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Finanzen betreffend noch mehr Milliarden für die Hypo Alpe Adria und wieder weniger Geld für Wissenschaft und Bildung

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat so rasch wie möglich einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, dem zufolge das rasche Erkennen von Insolvenzfällen ge­währleistet wird sowie klare Regelungen im Falle der Insolvenz einer Gebietskörper­schaft getroffen werden. Insbesondere sollen folgende Aspekte berücksichtigt werden:

Einführung einer vorausschauenden sowie vergleichbaren Berichterstattung über die Vermögens- und Schuldensituation von Gebietskörperschaften sowie ihren zurechen­baren ausgegliederten Einheiten.

Definition der Kriterien für den Eintritt der Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung)

Rechtswirkungen der Feststellung der Insolvenz

Durchführung des Insolvenzverfahren

Möglichkeiten der Zwangsverwaltung

Wirkungen der Insolvenz auf Verbindlichkeiten der Gebietskörperschaft

Umschreibung der verwertbaren Vermögensmasse der Gebietskörperschaft“

Begründung

Die aktuelle Berichtslegung über die Vermögens- und Schuldenlage von Gebietskör­perschaften sowie ausgegliederten Einheiten ist unklar, schwer vergleichbar bzw. teil­weise gar nicht vorhanden. Die aktuelle Rechtlage ist unklar, welche Rechtsfolgen die Zahlungsunfähigkeit einer Gebietskörperschaft (insbesondere eines Bundeslandes) auslöst. Dieser Zustand ist angesichts dessen, dass Gebietskörperschaften Verbind­lichkeiten eingehen, aber letztlich das Risiko für deren Tilgung auf andere Gebietskör­perschaften abwälzen zu können meinen, untragbar. Durch ein Insolvenzrecht für Ge­bietskörperschaften wird vermieden, dass – wie im aktuellen Fall des Landes Kärnten und der Landeshaftungen für die Hypo Alpe Adria in einer Höhe, die ein Mehrfaches der jährlichen Einnahmen des Landes ausmachen – der Bund und die anderen Länder in zweistelliger Milliardenhöhe für die Misswirtschaft eines Landes einstehen zu müs­sen glauben.

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Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Krainer. – Bitte. (Abg. Krai­ner – auf dem Weg zum Rednerpult –: Rossmann zurückgezogen? Kollege Ross­mann will nach mir reden – ist okay!)

 


17.35.24

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Präsident! Eingangs wollte ich kurz auf das eingehen, was die Kollegin Dietrich zur Bildungsfrage gesagt hat. Sie hat quasi ge­sagt, dass seit 1970 im Wesentlichen die SPÖ verantwortlich wäre für die Bildungs-


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