Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 232

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tut dieses Rahmengesetz genau eines: Es verletzt Artikel 51 Abs. 8 der Bundesverfas­sung, wo genau drinnen steht, dass eine möglichst getreue Darstellung der finanziellen Lage des Bundes zu gewährleisten ist, und das tut es nicht. (Beifall bei den Grünen.)

Ich sage Ihnen jetzt auch noch, wo Sie nachlesen können, wie das in den einzelnen Details zu machen ist: Im Bundeshaushaltsrecht 2013 § 14 Abs. 2 steht, dass die ein­zelnen Steuerungsmaßnahmen zur Erreichung der Obergrenzen, die dort festgelegt sind, festzuhalten sind. All das findet sich in dieser Novellierung des Bundesfinanzrah­mengesetzes leider nicht. – Danke sehr. (Beifall bei den Grünen.)

18.30


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Krai­ner. – Bitte.

 


18.30.34

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das gesetzliche Budgetprovisorium spiegelt die am späten Vormittag oder frühen Nachmittag beschlossene neue Ministeriumsstruktur wider. Jene Verschiebun­gen, die es zwischen den Ministerien gibt, werden damit auch im Vollzug bis zur Be­schlussfassung des ordentlichen Budgets 2014 verwaltbar. Auf gut Deutsch: Es wird dafür gesorgt, dass zum Beispiel Ostermayer nicht mehr Frauenminister ist, sondern Heinisch-Hosek, und Heinisch-Hosek nicht mehr Kunst und Kultur hat, sondern Oster­mayer. Das war jetzt nur beispielhaft. Es gibt noch eine Reihe von anderen Verschie­bungen.

Das Zweite, das wir hier drinnen haben, ist die Kürzung der gestaltbaren Mittelverwen­dungen mit 500 Millionen €, da auch klar gesagt worden ist, dass wir dort, wo es geht und wo es sinnvoll ist, sparen wollen. Wir wollen auch investieren, wo es notwendig ist, so wie wir das in den letzten Jahren gemacht haben. Damit sind wir sehr gut durch die Krise gekommen. Da geben uns die Zahlen und vor allem der Vergleich mit allen anderen europäischen Ländern recht. Das endgültige Budget für 2014 wird Ende April im Hohen Haus vorgestellt, und wir werden im Mai ausreichend Zeit haben, das im De­tail zu diskutieren.

Ja, das Ziel dieser Bundesregierung ist es, bis 2016 einen strukturell ausgeglichenen Haushalt zu haben. Das ist eines der Ziele. Das ist hier ablesbar, da hat Kollege Ross­mann recht. Das heißt aber nicht, dass es gar keine anderen Ziele gäbe. Das Regie­rungsprogramm hat nicht nur das Kapitel Budgetpolitik, sondern eine Reihe anderer Kapitel, in denen auch andere wesentliche Ziele festgehalten sind. Heute bei den Ak­tuellen Stunden, als es um Familienpolitik, Arbeitsmarktpolitik, Europapolitik und um den Kampf gegen die Arbeitslosigkeit gegangen ist, haben Sie klar mitbekommen, was die Ziele der Bundesregierung in diesen Bereichen sind.

Zum Vorwurf des Rasenmähers: Das ist eben nicht der Fall. Auch rückblickend ist es nicht so, wenn es zum Beispiel darum gegangen ist, dass Personal im Bundesdienst abgebaut werden soll. Da war ganz klar, dass das nicht für den Lehrerbereich und den Sicherheitsbereich gilt. Es wurden einzelne Bereiche ganz klar ausgenommen.

Genauso handelt es sich bei den Ermessensausgaben nicht um ein Rasenmähen, wie der Vorwurf lautete, sondern explizit um gestaltbare Mittelverwendungen und nicht nur um die Ermessensausgaben. Das ist schon ein wesentlicher Unterschied. Es ist dann eben nicht der Rasenmäher, der einfach über die einzelnen Ressorts drüberfährt.

Zur Frage der Konjunktur: Ja, die Konjunktur kann sich verändern, und das hat Auswir­kungen. Aber genau deswegen haben wir auch das neue Haushaltsrecht. Deswegen haben wir bei den Ausgaben in konjunkturabhängigen Bereichen keine fixen Obergren­zen. Bei den Lehrergehältern ist das aber zum Beispiel nicht so, denn da wissen wir jetzt schon ziemlich genau, wie viel wir im nächsten und übernächsten Jahr ausgeben


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