Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 238

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bis zum Inkrafttreten des Finanzgesetzes 2014. Die gesetzliche Anpassung verhindert also, dass die Kompetenzlage und die entsprechende Verteilung auseinanderfallen.

Das Nächste ist, dass die budgetäre Ausstattung für diese Kompetenzverschiebungen auch die Änderungen aufgrund von Reform und Modernisierung der Verwaltungsge­richtsbarkeit berücksichtigt.

Das gesetzliche Budgetprovisorium ermöglicht aber auch – und das ist der zweite we­sentliche Grund – die Aufnahme notwendiger Mittel. Sie wissen, es gibt einen Unter­schied zum automatischen Budgetprovisorium, nämlich dass die Finanzschulden beim automatischen Budgetprovisorium nur bis zur Hälfte der Finanzschulden des Vorjahres aufgenommen werden können. Aufgrund des Rhythmus der Steuereingänge ist es so, dass normalerweise in der ersten Hälfte des Finanzjahres mehr Mittel benötigt werden; das gesetzliche Budgetprovisorium hebt diesen Engpass auf, und somit haben wir die Möglichkeit zur notwendigen Mittelaufnahme.

Im Sinne einer sparsamen Haushaltsführung und zur Sicherung eines stabilen Budget­pfades ist beim gesetzlichen Budgetprovisorium auch die Reduktion der sogenannten Ermessensausgaben der Ministerien in der Höhe von rund 500 Millionen € vorgesehen.

Somit dürfen die Ressorts aufgrund der normierten Bindung die entsprechenden Beträ­ge nicht mehr ausgeben. Jedes Ressort wird so anteilig einen Beitrag leisten, wobei die Ressorts eigenständig entscheiden, welche Einsparungen konkret vorgenommen werden.

Trotz der notwendigen Einsparungen bleiben aber wichtige Impulse unangetastet. So wird die Bundesregierung im Entwurf des Bundesfinanzgesetzes 2014, das dem Ho­hen Haus Ende April vorgelegt wird, Sorge tragen, dass etwa die Mittel für die bilate­rale Entwicklungszusammenarbeit im Außenministerium nicht gekürzt werden.

Der geltende Bundesfinanzrahmen für das Jahr 2014 wird an die Werte des gesetzli­chen Budgetprovisoriums angepasst, da die Umschichtungen aufgrund der Kompe­tenzänderungen auch Auswirkungen auf den Bundesfinanzrahmen haben.

Mit dem gesetzlichen Budgetprovisorium kann das Budget 2014 mit der notwendigen Sorgfalt und Überlegtheit vorbereitet und beraten werden. So kann schrittweise auf die Senkung des strukturellen Defizits hingearbeitet werden. Klare Zielrichtung der Bun­desregierung ist es, die notwendige Budgetkonsolidierung voranzutreiben und somit zeitgleich Impulse für die Wirtschaft und Beschäftigung durch eingestellte Offensivmaß­nahmen sicherzustellen. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

18.50


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Ecker. – Bitte.

 


18.51.05

Abgeordnete Cornelia Ecker (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Liebe Zuschauer! Wenn heute das Budgetproviso­rium beschlossen wird, so entsteht ein Puffer, der es ermöglicht, das neue Budget qua­litätsvoll auszuarbeiten, und das ist auch gut so. Aber was meine ich mit „qualitätsvoll“ im Zusammenhang mit dem Budget? – Damit meine ich sicher nicht, dass einfach nur der Sparstift angesetzt wird und somit gewisse bestehende wichtige Strukturen ge­schwächt werden. Es sollte auch noch etwas Platz bleiben für Innovationen und gute Ideen.

Im Regierungsprogramm wurde eine stetige Budgetkonsolidierung vereinbart, damit wir alle gemeinsam ab 2016 ein strukturelles Nulldefizit erreichen. Um diesen Pfad be­schreiten zu können, müssen wir alle Kräfte bündeln. Als Unternehmerin habe ich ge­lernt, wie wichtig nachhaltiges Wirtschaften ist, um auch in Krisenzeiten bestehen zu


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