Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 237

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

eingebracht im Zuge der Debatte über ein Bundesgesetz, mit dem eine vorläufige Vor­sorge für das Finanzjahr 2014 getroffen wird (Gesetzliches Budgetprovisorium 2014) und das Bundesfinanzrahmengesetz 2014 bis 2017 geändert wird

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat so rasch wie möglich Novel­len des Parteiengesetzes sowie des Parteien-Förderungsgesetzes zuzuleiten, die eine derartige Reduktion der Bundes- und Landes-Parteienförderung vorsehen, dass mit den Mindereinnahmen eine nachhaltige Sanierung des österreichischen Parlaments (iHv rund 350 Mio. Euro) gewährleistet werden kann.“

Begründung

Im Sinne eines Bekenntnisses zu einer nachhaltigen Sanierung des zentralen Wahr­zeichens der Demokratie sind sowohl die im Hohen Haus vertretenen Fraktionen als auch die politischen Parteien auf Länderebene aufgefordert, einen finanziellen Beitrag für Instandsetzung und Modernisierung des Parlamentsgebäudes zu leisten.

Ein solcher Beitrag kann unseres Erachtens am effizientesten im Wege einer Reduk­tion der Bundes- und Landes-Parteienförderung geleistet werden: Die für die Variante der nachhaltigen Sanierung des Parlamentsgebäudes (Instandsetzung und Nutzbar­machung bislang ungenutzter Raumressourcen, z.B. durch Dachbodenausbau) erfor­derlichen rund 350 Mio. Euro sind bei Minderausgaben von jährlich ca. 3,3 Mio. Euro an Bundesparteienförderung und jährlich insgesamt ca. 9,6 Mio. Euro an Landes-Par­teiförderungen in rund 27 Jahren aufzubringen.

Da Österreich, was die Höhe der Parteienförderung anbelangt, weltweit den zweiten Rang einnimmt, ist eine derartige Reduktion nicht nur verkraftbar, sondern ohnehin längst notwendig. Der Umstand, dass die Bundesländer ein Vielfaches der Bundesför­derung (dzt. rund 29 Mio. €, Gesamtsumme Länderförderung: rund 104 Mio. €) aus­schütten, rechtfertigt die Herabsetzung des Korridors für die Landesförderung auf max. 17 Euro je Wahlberechtigtem.

Der Korridor für die Bundesförderung ist zeitgleich auf ein Maximalniveau von 4,6 Euro je Wahlberechtigtem zu begrenzen, um eine etwaige weitere Erhöhung (derzeit wäre eine Anhebung auf 11 Euro je Wahlberechtigtem grundsätzlich möglich) zu verhindern.

Die im Parteiengesetz und Parteien-Förderungsgesetz festgelegten Valorisierungsklau­seln sind angesichts des ohnehin hohen Förderniveaus umgehend außer Kraft zu set­zen.

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Staatssekretär Danninger. – Bitte, Herr Staatssekretär.

 


18.47.21

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Mag. Jochen Danninger: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Meine sehr geehrten Da­men und Herren! Wir haben es jetzt schon mehrfach gehört: Das gesetzliche Budget­provisorium ist vor allem aus zwei Gründen notwendig. Der erste Grund ist, dass es aufgrund der Änderung der Kompetenzlage zu Verschiebungen gekommen ist. Wir ha­ben schon gesagt, der Bereich Integration ist ins Außenministerium gewandert, Kunst und Kultur ins Bundeskanzleramt. Das gesetzliche Budgetprovisorium ermöglicht es, dass man Kompetenzlage und die notwendigen Budgetmittel wieder zusammenführt –


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite