Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 247

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nur Überschriften, das sind blumige Ankündigungen, die sind lange bekannt, wenig kon­kret, und vor allem eines nicht, sie sind nicht terminisiert. Hier fehlt jede Vision, Unter­nehmertum an sich zu fördern.

Wir sollten eigentlich darüber reden, wie wir es vor allem den kleinen und kleinsten Un­ternehmen leichter machen können, zu wachsen, Menschen einen Arbeitsplatz zu geben. Wir sollten darüber reden, wie Start-ups Innovation schnell zur Marktreife brin­gen – das ist für den globalen Wettbewerb wichtig –, durch eine schnelle und substan­zielle Senkung der Dienstgeberbeiträge, eine Reform der Gewerbeordnung, der Förde­rung von privaten Investitionen und Risikokapital, Crowdinvestment, Crowdfunding und so weiter und so fort. Dadurch entsteht Innovation, dadurch entsteht Beschäftigung.

Stattdessen liegt vor uns ein Abgabenänderungsgesetz, mit dem gute Entwicklungen wieder rückgängig gemacht werden. Wir wollen das Wohnzimmer einrichten, derweil zündet die SPÖ die Küche an, die ÖVP sieht zu und spielt sich dann noch als Feuer­wehr auf.

Wenigstens die Gesellschaftsteuer soll mit 1. Jänner 2016 abgeschafft werden. Das ist gut, aber spät. Das könnte aus unserer Sicht schon nächstes Jahr passieren.

Deshalb bringen wir folgenden Entschließungsantrag ein:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich ei­nen Entwurf für eine Novelle des Kapitalverkehrssteuergesetzes zuzuleiten, der die Ab­schaffung der Gesellschaftssteuer mit 01.01.2015 vorsieht.“

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Und wenn wir schon beim Abschaffen unnötiger Steuern sind, dann nehmen wir uns auch die Mindestkörperschaftsteuer vor. Die Mindest-KöSt belastet Unternehmen in ei­ner Phase, wo Liquidität sehr wichtig ist, zusätzlich und unnötig. Das Geld sollte als ar­beitendes Kapital in den Unternehmen bleiben. Das Steueraufkommen entgeht uns ja nicht. Die KöSt wird ja abgeführt, wenn die Gewinne in den Unternehmen schlussend­lich anfallen.

In diesem Sinn bringen wir folgenden zweiten Entschließungsantrag ein:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich ei­nen Entwurf für eine Novelle des Körperschaftssteuergesetzes zuzuleiten, der die Ab­schaffung der Mindestkörperschaftssteuer mit 01.01.2015 vorsieht.“

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Der Nationalrat wolle über die Tippfehler hinwegsehen, die ich jetzt beim Vorlesen be­merkt habe.

Zu guter Letzt noch zum Theater mit der GmbH light: Da wird letztes Jahr eine an sich sinnvolle Maßnahme beschlossen, das Mindeststammkapital auf das Niveau eines eu­ropäischen Durchschnitts zu senken. Viele, die vielleicht vorher erfolgreich als EPU tä­tig waren, haben dann auch tatsächlich eine GmbH light gegründet. Und jetzt, gerade ein halbes Jahr später, punziert man diese Gründer als „gründungsprivilegiert“ und er­höht das Erfordernis wieder. Und warum? – Ausschließlich um mehr Mindest-KöSt kas­sieren zu können!

Ich verrate Ihnen ein Geheimnis. Es ist nicht die Funktion des Stammkapitals, dem Fi­nanzminister möglichst viel Mindestkörperschaftsteuer zu liefern. Das Stammkapital bei


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