Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 296

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Ebenso wichtig sind meiner Meinung nach geeignete Rahmenbedingungen, die Künst­lerInnen so unterstützen, dass sie von ihrer künstlerischen Tätigkeit auch leben kön­nen.

Eine ganz wichtige Maßnahme ist da sicher eine weitere Erhöhung des Zuschusses aus dem Künstler-Sozialversicherungsfonds. Erfreulicherweise hat es da in den letzten Jahren bereits regelmäßig Anpassungen gegeben, und diesen Weg wird unser Kultur­minister sicher weitergehen.

Neben dem Zuschuss zu diesem Künstler-Sozialversicherungsfonds spreche ich auch von einem Urhebervertragsrecht, das den KünstlerInnen eine bessere Verhandlungs­position gegenüber VerwerterInnen sichert.

Nur noch ein paar kurze Anmerkungen zum Antrag der Grünen, denn es bleiben da noch ein paar kleine Detailfragen offen:

Erste Frage: Geht es um 1 500 € Einkommen aus künstlerischer oder nichtkünstleri­scher Tätigkeit?

Eine weitere offene Frage ist: Wie werden die Abgrenzungen vorgenommen?

Aber ich denke, das können wir im Ausschuss noch besprechen.

Ja, es muss natürlich darum gehen, dass es KünstlerInnen und allen Wissensprodu­zentInnen möglich sein soll, von ihrer Arbeit zu leben, auch in einem Umfeld, das sich rasant verändert – Stichwort: Digitalisierung.

Die Merkmale künstlerischer Berufe sind mittlerweile auch in vielen anderen Berufs­gruppen anzutreffen, sodass politische Lösungen gefragt sind, die alle betreffen, die in der Wissensproduktion arbeiten, und nicht nur jene im engen Bereich der Kunstsparte, also JournalistInnen, WissenschafterInnen, Kreativberufe.

Ja, es geht darum, für all diese Arbeitsverhältnisse gute Rahmenbedingungen zu schaf­fen. (Beifall bei der SPÖ.)

21.36


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Fek­ter. – Bitte.

 


21.36.49

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Wertes Hohes Haus! Es ist unbestritten, dass wir alle stolz auf unser Kulturland Öster­reich sind und dass wir aus der Kunst- und Kulturaktivität in unserem Land eine hohe Wertschöpfung, einen sehr erheblichen Anteil am Bruttoinlandsprodukt erwirtschaften. Nichtsdestotrotz kann aber ein Großteil derer, die das erwirtschaften, nicht wirklich da­von leben.

Das heißt, die soziale Absicherung der Kulturschaffenden ist konsensfähig, sodass wir hier etwas zustande bringen, wiewohl der Antrag, Herr Zinggl, zwar gut gemeint ist und die Notwendigkeit auch anerkannt wird, aber euer Antrag suggeriert den Kunstschaf­fenden etwas, was wir so wahrscheinlich nicht umsetzen können.

Es geht da um eine Mindestsicherung von 1 500 €. Das ist zwar ein Betrag, mit dem man dann unter Umständen ein Auskommen hätte, aber das Ganze ist verfassungs­rechtlich doch bedenklich, wenn man weiß, dass Mindestpensionisten, die jahrelang, ja jahrzehntelang einbezahlt haben, nicht diesen Betrag bekommen oder dass unsere Mindestsicherung, die wir für andere Personengruppen vorgesehen haben, auch nicht diese Größenordnung erreicht.

Ein weiterer Punkt ist die Abgrenzung, die Sie vornehmen. Im Hinblick auf den Per­sonenkreis ist das doch sehr weit formuliert, nämlich im Hinblick darauf, wer solche


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