Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 297

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Leistungen in Anspruch nehmen könnte: alle, die im weiteren Sinne mit Kunst- und Kulturtätigkeit zu tun haben, ohne Abgrenzung oder Beweisführung, wie wir sie derzeit im Sozialversicherungsbereich haben.

Die derzeitige Regelung hat, ich gebe das zu, auch ihre Schwächen, aber es ist doch so, dass die Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft es übernommen hat, mit einer eigenen Info-Struktur die Künstler zu beraten und ihnen die Möglichkeiten, die sie haben, aufzuzeigen. Es sind das Sozialversicherungsbeiträge für die Pension, für die Sozialversicherung, aber es ist keine Mindestsicherung, das ist mir natürlich bewusst.

Die Weiterentwicklung ist, glaube ich, unbestritten – auch da müssen wir noch Ge­spräche führen.

Der Antrag der Grünen ist ein Anstoß, kann aber so wahrscheinlich nicht umgesetzt werden. Als Diskussionsgrundlage können wir ihn sicher heranziehen, dass wir diesbe­züglich weiterreden. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

21.39


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Riemer. – Bitte.

 


21.40.09

Abgeordneter Josef A. Riemer (FPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ja, wir haben jetzt schon einiges über diesen Antrag gehört, das ist natürlich hochinteressant. Es stellt sich da natürlich auch die Frage: Wer bewertet Kunst? Wer ist überhaupt be­rechtigt, Kunst zu bewerten? Darf man, soll man Kunst überhaupt bewerten? Wo ist die Freiheit der Kunst? Da meinen eben die einen, Kunst im ideellen Sinne dient in erster Linie dem Künstler selbst, und die anderen meinen, die Motivation nimmt er aus der Anerkennung, aus dem, was er selbst an Glanz miterleben kann, und aus der Summe seiner Leistungen, die er selbst schafft und mit denen er auch sein Leben finanzieren kann. – Wir wissen, dass das nicht immer ganz so einfach ist.

Die zweite Frage, die man sich stellen muss, ist: Was ist die Kunst überhaupt der Ge­sellschaft wert? Wo profitiert die Gesellschaft? Das geht natürlich hin bis zum Mäzena­tentum, bis zu den Sammlern. Jeder profitiert.

Es bleibt schlussendlich die Frage, wir sind tagtäglich mit Kunst konfrontiert, bewusst oder unbewusst, aber: Was ist eigentlich Kunst? Und: Was ist keine Kunst? – Das kann ich dem Antrag natürlich nicht entnehmen, dazu sagt er nichts aus, außer inso­fern, dass auf die Kommission, die Geschäftsleitung und auch noch auf das Kuratorium verwiesen wird. Das ist mir zu wenig. Da müsste man nachdenken und weiterreden.

1 500 € erscheinen mir, wenn man das auch rechnerisch betrachtet, als keine kleine Summe. Ich denke da an viele Jugendliche und Jugendarbeitslose, die bei mir in der Bezirksstelle vorstellig werden, ob man nicht irgendwo einen Job für sie hat. Also das ist irgendwo ein Widerspruch, wo mein soziales Gewissen sich regt und aufregt.

Ein weiterer Punkt ist die Begriffsbestimmung; Frau Abgeordnete Fekter hat das ja schon erwähnt. Mir geht es aber darum: Da wird eine selektive Gruppe angeführt, die im Bereich moderner, zeitgenössischer Kunst tätig ist. Und jetzt kommen wir wieder zurück auf die Fragen: Wer darf überhaupt die zeitgenössische Kunst bewerten, was ist eine gute zeitgenössische Kunst, was ist eine schlechte zeitgenössische Kunst? Da steht: „auf Grund künstlerischer Befähigung und Bemühung“. – Das ist mir ein bisschen zu wenig.

Und dann steht noch etwas drinnen, was hochinteressant ist:

„Die Bundesministerin/der Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur hat durch Verordnung diesen Höchstbetrag gemäß Abs. 1 mit Wirksamkeit des jeweils nächstfol-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite