Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 309

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Ich freue mich, dass wir zu verhandeln beginnen. Schauen wir, dass wir etwas zusam­menbringen! Das wäre ja ein echter Quantensprung in der österreichischen Verwal­tung – Bürgerorientierung, Korruptionsbekämpfung –, wenn Transparenz statt Geheim­niskrämerei Einzug hält. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten von NEOS-LIF.)

22.19


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 6/A dem Verfassungsausschuss zu.

22.20.0218. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates, das Volksbe­gehrengesetz 1973 und das Volksbefragungsgesetz 1989 geändert werden (24/A)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zum 18. Punkt der Tagesordnung.

Die Antragstellerin erhält das Wort. – Bitte, Frau Abgeordnete Mag. Musiol.

 


22.20.31

Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Her­ren! Wie viele von Ihnen wissen, stehe ich nicht zum ersten Mal zum Thema direkte Demokratie hier. Kollege Cap, wir hatten ja viel Gelegenheit, über dieses Thema in Ar­beitsgruppen, in Ausschüssen, dann aber auch in ganz konkreten Verhandlungen zu be­raten.

Manche wundern sich vielleicht, warum wir genau diesen Antrag eingebracht haben, denn es gibt ja sozusagen einen Antrag oder einen Gesetzentwurf, der auf Basis einer Übereinkunft, damals zwischen FPÖ, BZÖ und Grünen, entwickelt wurde. Und dann gab es wenige Wochen später ein ausverhandeltes Ergebnis zwischen ÖVP, SPÖ und Grünen. Ich habe ersteren Antrag eingebracht, also sozusagen den älteren, um noch einmal darauf hinzuweisen, welch besonderer Prozess damals geschehen ist, nämlich dass auf Basis einer Punktation von drei Oppositionsparteien der Rechts- und Legisla­tivdienst hier einen Gesetzesvorschlag vorgelegt hat – etwas, was eigentlich selbstver­ständlich sein sollte, dass im Parlamentarismus auch ausreichend legistische Möglich­keiten zur Verfügung stehen, etwas, was aber leider nicht selbstverständlich ist. Ich möchte sozusagen diesen Gesetzentwurf des Rechts- und Legislativdienstes würdigen.

Ich glaube, es ist egal, von welcher Ausgangsposition wir weiterdiskutieren. Es ist schon viel diskutiert worden. Jetzt steht wieder im Regierungsprogramm drinnen, dass es ei­ne Enquete-Kommission geben soll, wo weiter diskutiert werden soll. Ich habe schon öffentlich mehrfach kundgetan, und das tue ich auch jetzt hier wieder: Ich glaube, ge­sagt ist alles, jetzt geht es daran, zu entscheiden. Und man muss einfach grundsätzlich entscheiden: Will man, dass direkte Demokratie auf verbindlichere Beine gestellt wird, will man, dass die Bürgerinnen und Bürger über einzelne Fragen hier mitentscheiden können oder nicht, sich hier einbringen können oder nicht? Oder will man sie weiterhin darauf reduzieren, dass sie alle fünf Jahre ein Kreuzerl auf dem Wahlzettel machen?

Das ist die Entscheidung, die zu treffen ist. Wir sind auch gerne bereit, auch wieder zu verhandeln, aber nur, wenn dann am Ende auch tatsächlich irgendwann einmal ein sinn­volles Gesetz herauskommt. Viel geredet ist schon worden, ich glaube, wir können re­lativ rasch und relativ schnell Entscheidungen treffen. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Dr. Hübner. Zwischenruf bei der ÖVP.)

22.22

 


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