TO-Punkt 5: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 82/A der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Dr. Reinhold Lopatka, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments (Europawahlordnung – EuWO) geändert wird (21 der Beilagen)
Der Berichterstatter bringt die Druckfehlerberichtigung Beilage V/1 vor.
Die Abgeordneten Dr. Wittmann, Mag. Gerstl, Kolleginnen und Kollegen bringen den Abänderungsantrag Beilage 5/1 ein.
Abstimmung:
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 21 der Beilagen unter Berücksichtigung der Druckfehlerberichtigung Beilage V/1 sowie des Abänderungsantrages Beilage 5/1 in zweiter und dritter Lesung mehrstimmig angenommen.
Es liegt ein Verlangen gemäß § 51 Abs. 6 GOG von 20 Abgeordneten auf Verlesung des Amtlichen Protokolls hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 1 bis 5 vor (Beilage I-V/1).“
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Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieser Teile des Amtlichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.
Diese Teile des Amtlichen Protokolls gelten daher gemäß § 51 Abs. 6 der Geschäftsordnung mit Schluss der Sitzung als genehmigt.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich gebe noch bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 117/A(E) bis 220/A eingebracht wurden.
Ferner sind die Anfrage 502/J bis 588/J eingelangt.
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Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betreffen wird, berufe ich für 23 Uhr – das ist gleich im Anschluss an diese Sitzung – ein.
Diese Sitzung ist geschlossen.
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