Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 320

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Der Entschließungsantrag Beilage 1/1 EA wird abgelehnt.

Der Entschließungsantrag Beilage 1/3 EA wird abgelehnt.

Der Entschließungsantrag Beilage 1/5 EA wird abgelehnt.

Der Entschließungsantrag Beilage 1/6 EA wird abgelehnt.

TO-Punkt 2: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 98/A der Abgeord­neten Otto Pendl, Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz und das Landeslehrer-Dienstrechts­gesetz geändert werden (17 der Beilagen)

TO-Punkt 3: Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966 und das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrpersonengesetz geändert werden (18 der Beilagen)

Der Berichterstatter bringt die Druckfehlerberichtigung Beilage II/1 vor.

Die Abgeordneten Lausch, Kolleginnen und Kollegen bringen den Entschließungsan­trag Beilage 2/1 EA ein.

Die Abgeordneten Pendl, Singer, Kolleginnen und Kollegen bringen den Abänderungs­antrag Beilage 2/2 ein, der in den Kernpunkten erläutert wird. Der Präsident verfügt ge­mäß § 53 Abs. 4 GOG die Vervielfältigung und Verteilung.

Die Abgeordneten Hagen, Kolleginnen und Kollegen bringen den Entschließungsan­trag Beilage 2/3 EA ein.

Die Abgeordneten Dr. Walser, Kolleginnen und Kollegen bringen den Abänderungsan­trag Beilage 3/1 ein.

Abstimmungen:

Zu TO-Punkt 2:

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 17 der Beilagen unter Berück­sichtigung der Druckfehlerberichtigung II/1 sowie des Abänderungsantrages Beilage 2/2 in zweiter und dritter Lesung mehrstimmig angenommen.

Der Entschließungsantrag Beilage 2/1 EA wird abgelehnt.

Der Entschließungsantrag Beilage 2/3 EA wird abgelehnt.

Zu TO-Punkt 3:

Der Abänderungsantrag Beilage 3/1 wird abgelehnt.

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 18 der Beilagen in zweiter Le­sung mit wechselnden Mehrheiten und in dritter Lesung mehrstimmig angenommen.

TO-Punkt 4: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 112/A der Abge­ordneten Dr. Peter Wittmann, Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen betref­fend ein Bundesgesetz zur authentischen Interpretation des § 13a Abs. 2 Tabakgeset­zes 1995, BGBl. Nr. 431/1995, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 120/2008 (19 der Bei­lagen)

Die Abgeordneten Dr. Wittmann, Mag. Gerstl, Kolleginnen und Kollegen bringen den Abänderungsantrag Beilage 4/1 ein.

Abstimmung:

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 19 der Beilagen unter Berück­sichtigung des Abänderungsantrages Beilage 4/1 in zweiter und dritter Lesung mehr­stimmig angenommen.

 


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