Der Entschließungsantrag Beilage 1/1 EA wird abgelehnt.
Der Entschließungsantrag Beilage 1/3 EA wird abgelehnt.
Der Entschließungsantrag Beilage 1/5 EA wird abgelehnt.
Der Entschließungsantrag Beilage 1/6 EA wird abgelehnt.
TO-Punkt 2: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 98/A der Abgeordneten Otto Pendl, Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz und das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz geändert werden (17 der Beilagen)
TO-Punkt 3: Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966 und das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrpersonengesetz geändert werden (18 der Beilagen)
Der Berichterstatter bringt die Druckfehlerberichtigung Beilage II/1 vor.
Die Abgeordneten Lausch, Kolleginnen und Kollegen bringen den Entschließungsantrag Beilage 2/1 EA ein.
Die Abgeordneten Pendl, Singer, Kolleginnen und Kollegen bringen den Abänderungsantrag Beilage 2/2 ein, der in den Kernpunkten erläutert wird. Der Präsident verfügt gemäß § 53 Abs. 4 GOG die Vervielfältigung und Verteilung.
Die Abgeordneten Hagen, Kolleginnen und Kollegen bringen den Entschließungsantrag Beilage 2/3 EA ein.
Die Abgeordneten Dr. Walser, Kolleginnen und Kollegen bringen den Abänderungsantrag Beilage 3/1 ein.
Abstimmungen:
Zu TO-Punkt 2:
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 17 der Beilagen unter Berücksichtigung der Druckfehlerberichtigung II/1 sowie des Abänderungsantrages Beilage 2/2 in zweiter und dritter Lesung mehrstimmig angenommen.
Der Entschließungsantrag Beilage 2/1 EA wird abgelehnt.
Der Entschließungsantrag Beilage 2/3 EA wird abgelehnt.
Zu TO-Punkt 3:
Der Abänderungsantrag Beilage 3/1 wird abgelehnt.
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 18 der Beilagen in zweiter Lesung mit wechselnden Mehrheiten und in dritter Lesung mehrstimmig angenommen.
TO-Punkt 4: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 112/A der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz zur authentischen Interpretation des § 13a Abs. 2 Tabakgesetzes 1995, BGBl. Nr. 431/1995, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 120/2008 (19 der Beilagen)
Die Abgeordneten Dr. Wittmann, Mag. Gerstl, Kolleginnen und Kollegen bringen den Abänderungsantrag Beilage 4/1 ein.
Abstimmung:
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 19 der Beilagen unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages Beilage 4/1 in zweiter und dritter Lesung mehrstimmig angenommen.
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