Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 319

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Ziel muss es sein, das Vormerksystem und somit die Verkehrssicherheit für die Auto­fahrer zu verbessern, aber nicht, die Autofahrer weiter zu schröpfen.

Es ist natürlich sinnvoll, diese Frage im Ausschuss grundsätzlich zu diskutieren und auch zu evaluieren.

Zum Schluss: Der Autofahrer darf nicht die Melkkuh der Nation sein. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

22.53


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 16/A dem Verkehrsausschuss zu.

*****

Die Tagesordnung ist erschöpft.

22.53.20Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von 20 Abgeordneten vor, die vorgesehene Fassung des Amtlichen Protokolls hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 1 bis 5 zu verlesen, damit diese Teile zum Schluss der Sit­zung als genehmigt gelten.

Ich werde daher so vorgehen und verlese nunmehr die entsprechenden Teile des Amt­lichen Protokolls:

„Gegen den Vorschlag des Präsidenten, die Tagesordnungspunkte 2 und 3 unter ei­nem zu verhandeln, wird kein Einwand erhoben.

TO-Punkt 1: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 81/A der Abge­ordneten Dr. Peter Wittmann, Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz 1986 geändert wird (20 der Beilagen)

Die Abgeordneten Mag. Dr. Strolz, Kolleginnen und Kollegen bringen den Entschlie­ßungsantrag Beilage 1/1 EA ein.

Die Abgeordneten Mag. Dr. Strolz, Kolleginnen und Kollegen bringen den Abände­rungsantrag Beilage 1/2 ein.

Die Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen bringen den Ent­schließungsantrag Beilage 1/3 EA ein.

Die Abgeordneten Dr. Wittmann, Mag. Gerstl, Kolleginnen und Kollegen bringen den Abänderungsantrag Beilage 1/4 ein.

Die Abgeordneten Dr. Franz, Kolleginnen und Kollegen bringen den Entschließungsan­trag Beilage 1/5 EA ein.

Die Abgeordneten Dr. Hable, Kolleginnen und Kollegen bringen den Entschließungsan­trag Beilage 1/6 EA ein.

Abstimmung:

Der Abänderungsantrag Beilage 1/2 wird abgelehnt.

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 20 der Beilagen unter Berück­sichtigung des Abänderungsantrages Beilage 1/4 in zweiter Lesung mit wechselnden Mehrheiten und in dritter Lesung mehrstimmig angenommen.

 


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