Ziel muss es sein, das Vormerksystem und somit die Verkehrssicherheit für die Autofahrer zu verbessern, aber nicht, die Autofahrer weiter zu schröpfen.
Es ist natürlich sinnvoll, diese Frage im Ausschuss grundsätzlich zu diskutieren und auch zu evaluieren.
Zum Schluss: Der Autofahrer darf nicht die Melkkuh der Nation sein. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
22.53
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet.
Die Debatte ist geschlossen.
Ich weise den Antrag 16/A dem Verkehrsausschuss zu.
*****
Die Tagesordnung ist erschöpft.
Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von 20 Abgeordneten vor, die vorgesehene Fassung des Amtlichen Protokolls hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 1 bis 5 zu verlesen, damit diese Teile zum Schluss der Sitzung als genehmigt gelten.
Ich werde daher so vorgehen und verlese nunmehr die entsprechenden Teile des Amtlichen Protokolls:
„Gegen den Vorschlag des Präsidenten, die Tagesordnungspunkte 2 und 3 unter einem zu verhandeln, wird kein Einwand erhoben.
TO-Punkt 1: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 81/A der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Mag. Wolfgang Gerstl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesministeriengesetz 1986 geändert wird (20 der Beilagen)
Die Abgeordneten Mag. Dr. Strolz, Kolleginnen und Kollegen bringen den Entschließungsantrag Beilage 1/1 EA ein.
Die Abgeordneten Mag. Dr. Strolz, Kolleginnen und Kollegen bringen den Abänderungsantrag Beilage 1/2 ein.
Die Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen bringen den Entschließungsantrag Beilage 1/3 EA ein.
Die Abgeordneten Dr. Wittmann, Mag. Gerstl, Kolleginnen und Kollegen bringen den Abänderungsantrag Beilage 1/4 ein.
Die Abgeordneten Dr. Franz, Kolleginnen und Kollegen bringen den Entschließungsantrag Beilage 1/5 EA ein.
Die Abgeordneten Dr. Hable, Kolleginnen und Kollegen bringen den Entschließungsantrag Beilage 1/6 EA ein.
Abstimmung:
Der Abänderungsantrag Beilage 1/2 wird abgelehnt.
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 20 der Beilagen unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages Beilage 1/4 in zweiter Lesung mit wechselnden Mehrheiten und in dritter Lesung mehrstimmig angenommen.
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