Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll9. Sitzung / Seite 318

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Meine Damen und Herren! Ins Leben gerufen wurde dieses Vormerksystem mit dem Ziel, gemeinsam mit anderen verkehrspolitischen Maßnahmen die Zahl der Verkehrs­unfälle, der Verletzten und Toten im Straßenverkehr zu verringern.

Die Grundstrategie des Deliktkatalogs besteht darin, Tatbestände mit besonders hohen Gefahrenelementen mit einzubeziehen, zum Beispiel die Übertretung der 0,5 Promille-Grenzen. Dieses besondere Gefahrenpotenzial ist aber bei großen Geschwindigkeits­überschreitungen, zum Beispiel aufgrund eines Tempolimits auf Autobahnen, aus Lärm­schutzgründen, meiner Meinung nach nicht gegeben.

Die Ausnahme von solchen Formaldelikten ohne Gefährdungspotenzial stellt eine Durch­brechung des derzeitigen Systems dar. Daher sollten wir über dieses Thema noch ein­mal diskutieren.

Ähnlich ist es bei einem Verstoß gegen das sogenannte Handy-Verbot. Eine Übertre­tung wird derzeit mit einem Organmandat geahndet. Meiner Meinung nach gibt es auch da keine sachliche Rechtfertigung, dass wir dieses Handy-Verbot, nämlich das Verbot, während der Fahrt zu telefonieren, in das Vormerksystem aufnehmen.

Wir werden im Ausschuss einige Diskussionen dazu führen. Ich freue mich schon auf die Diskussion. (Beifall bei der SPÖ.)

22.51


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Otten­schläger. – Bitte.

 


22.51.13

Abgeordneter Andreas Ottenschläger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich bei meiner ersten Rede hier über jeden, der mir jetzt noch zuhört.

Sie kennen vielleicht alle das Sprichwort: Für den ersten Eindruck gibt es keine zweite Chance. Deswegen halte ich meine Ausführungen jetzt auch sehr kurz.

Meine beiden Vorredner haben schon inhaltlich einiges gesagt. Es gibt hier eine ge­wisse Skepsis. Das Vormerksystem ist grundsätzlich ein gutes System. Wir müssen auch aufpassen, dass wir nicht zu viel hineinpacken, denn das bedeutet auch mehr Bü­rokratie.

Es ist aber das Thema sicher wert, im Ausschuss sachlich behandelt zu werden. All dessen, was zur Steigerung der Verkehrssicherheit dient, müssen wir uns annehmen.

Ich möchte aber noch auf eines aufmerksam machen. Bei den Geschwindigkeitsüber­schreitungen mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist jetzt einmal festzuhalten, dass wir da auf gut Deutsch bereits eine schärfere Variante haben, nämlich die Ent­ziehung des Führerscheins für eine Dauer von mindestens sechs Monaten.

Ich freue mich auf die Zusammenarbeit im Verkehrsausschuss und auf möglichst sach­liche Diskussionen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

22.52


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Walter Rauch. – Bitte.

 


22.52.40

Abgeordneter Walter Rauch (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Herr Kollege Willi, Sie haben in Ihrem Antrag drei Punkte herausgegriffen. Ich bin über­zeugt, dass man mit diesen einzelnen Maßnahmen die Verkehrssicherheit nicht ver­bessert. Diese Verschärfung ist wieder eine Abzocke der Autofahrer.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite