Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung / Seite 83

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

von Tilo Berlin stammten oder ein sonstiges Naheverhältnis hatten, sollen die  Deals über Nebenabsprachen teilweise praktisch risikofrei gewesen sein. Gegen einige der Beteiligten laufen bereits Verfahren. Aber gegen etliche andere scheint es bis jetzt keinerlei  Aktivitäten zu geben, um Schritte wegen möglicher Insidergeschäfte, Untreue oder ähnlicher Delikten zu setzen. Das erweckt den Verdacht, dass hier die eigene Klientel geschützt wird und nicht der Schaden für die SteuerzahlerInnen verringert werden soll.

Schweigen beenden und Fakten auf den Tisch

Eine Woche nach der Bekanntgabe der bad-bank Lösung durch die Regierung sind weiterhin wesentliche Fragen offen. Der Finanzminister hat erst nach Tagen via ZIB 2 kurz Stellung genommen, der Bundeskanzler versteckt sich bis heute. Jetzt geht es darum, rasch alle Fakten auf den Tisch zu legen. Die Regierung wird erklären müssen, wieso sie nicht alle Lösungs-Varianten für die Hypo gleichwertig und objektiv prüfen und abwiegen will. Investmentfonds, Banken, Spekulanten, andere  Gläubiger und Alteigentümer sind nicht gutgläubig und schützenswert, sondern müssen umgekehrt über einen fairen Beitrag mitzahlen. Das wäre vernünftig und gerecht und bedeutet, dass eine geordnete Insolvenz - also ein Ausgleich - angestrebt werden soll.

Letztlich braucht es nach hoffentlich erfolgter Schadensminimierung eine Klärung der politischen Verantwortung für den größten Finanzskandal der 2. Republik in einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Dringliche Anfrage

I. Aufsichtswesen, Prüfberichte und Veranlassungen der Aufsicht bzw. des Ministeriums

1. Wie viele Prüfungen und Prüfberichte der Notenbank bzw. der FMA zum Hypo Alpe Adria Komplex sind seit dem Jahr 2000 durchgeführt bzw. verfasst worden und dem Finanzministerium bekannt?

2. Wann wurden diese Prüfungen bzw. Prüfberichte durchgeführt bzw. die Berichte verfasst und angenommen?

3. Gab es bei diesen Prüfungen bzw. Prüfberichten Hinweise auf etwaige Mal­versationen, etwa Gesetzesverletzungen, Verstöße gegen Verordnungen der Aufsicht oder sonstige Regelverletzungen ?

4. Was für Hinweise gab es zu Gesetzesverletzungen der Hypo betreffend die unter­dotierte Eigenmittelausstattung (BWG § 22 Abs. 1)?

5. Was für Hinweise gab es zu Gesetzesverletzungen der Hypo betreffend die Anrechen­barkeit von Kernkapitalbestandteilen (§§ 23 und 24)?

6. Was für Hinweise gab es zu Gesetzesverletzungen der Hypo betreffend das Klumpenrisiko bei Großveranlagungen (§27/4)?

7. Was für Hinweise gab es zu Gesetzesverletzungen der Hypo betreffend fehlende Eigenmitteleinbringung (§39/1)?

8. Was für Hinweise gab es zu Gesetzesverletzungen der Hypo betreffend fehlendes Risikomanagement und fehlende Sorgfaltspflichten bezüglich Geldwäsche (§ 39/1 und § 39/2)?

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite