Euro-Gruppe und danach morgen der ECOFIN stattfindet. Auf der Regierungsbank werde ich durch die Frau Staatssekretärin vertreten sein.
Ich komme damit zur Beantwortung der an mich gerichteten Fragen.
Zu den Fragen 1 bis 11:
Bis 31. März 2002 war das Bundesministerium für Finanzen die zuständige Aufsichtsbehörde. Sachverhalte aus dieser Periode sind zwölf Jahre alt und für die derzeitige Situation wohl auch nicht mehr sehr vordringlich. Ab dem 1. April 2002 nahm die Finanzmarktaufsicht ihren operativen Betrieb als unabhängige und weisungsfreie Aufsichtsbehörde auf und nahm somit die Aufgaben der Prüfung und Ausarbeitung von Prüfberichten wahr.
Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass sowohl die Finanzmarktaufsicht als auch die Notenbank unabhängige Behörden sind und nicht dem Weisungsrecht des Bundesministeriums für Finanzen unterliegen.
Zu den Fragen 12 bis 14, die sich auf den Staatskommissar beziehen:
Der Staatskommissar ist ein Organ der Finanzmarktaufsicht und ausschließlich an diese berichtspflichtig. (Abg. Mag. Kogler: Sie werden aber vom Ministerium entsendet!)
Zur Frage 15:
Das Bundesministerium für Finanzen hat seit dem Beginn der operativen Aufsichtstätigkeit der FMA nach § 16 Abs. 4 Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz zwei Prüfberichte in Auftrag gegeben.
Ich möchte darauf hinweisen, dass das Instrument des § 16 Abs. 4 FMABG kein Instrument der laufenden Aufsichtstätigkeit ist. Der erste in Auftrag gegebene Prüfbericht betraf die Vergangenheitsaufarbeitung der BAWAG PSK im Jahr 2006. Der gesamte Sachverhalt wurde unter Beiziehung eines externen Prüfers für Überseegeschäfte evaluiert. Soweit erforderlich, wurden in der Folge behördliche Veranlassungen in die Wege geleitet.
Der zweite Prüfbericht betraf die Liquiditätssituation der österreichischen Finanzinstitute während der Finanzkrise. Diese wurden von der FMA beobachtet und monatlich an das BMF berichtet. Aufgrund der getroffenen Maßnahmen konnte eine Gefährdung der Liquidität verhindert werden.
Zur Frage 16:
Das Bundesministerium für Finanzen war bis 31.3.2002 die zuständige Aufsichts-behörde der Hypo Alpe-Adria. Danach wurde diese Aufgabe von der Finanzmarktaufsicht und OeNB wahrgenommen. Für den aktuellen Sachverhalt sind die aufsichtsrechtlichen Handlungen vor dem Jahr 2002 daher nicht mehr von Belang. Im Dezember 2009 wurde die Finanzmarktaufsicht auch um Darlegung ihrer Aufsichtsaktivitäten zwischen den Jahren 2006 und 2009 ersucht. (Abg. Mag. Kogler: Sie werden doch wohl wissen, was die Aufsicht tut!)
Zur Frage 17:
Die Haftungen des Landes Kärnten wie auch die von anderen Bundesländern gegebenen Garantien basieren ausschließlich auf landesgesetzlichen Bestimmungen. Die Begebung der Haftungen erfolgte im konkreten Fall Kärnten durch einen Beschluss des Kärntner Landtags.
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