Zu den Fragen 18 und 19:
Das Land Kärnten hat seit 2002 die Finanzierungsmöglichkeit mit dem Bund über die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur in Anspruch genommen. Die Konditionen des Bundes wurden eins zu eins dem Land Kärnten weitergegeben. Derzeit beträgt das Finanzierungsvolumen rund 1,4 Milliarden €. Die Auflagen wurden dahin gehend verknüpft, dass das Land Kärnten Maximalfinanzierungen über den Bund in Höhe des zulässigen Maastricht-Saldos gemäß dem österreichischen Stabilitätspakt inklusive fälliger Tilgungen des jeweiligen Jahres eingehen darf. Die Kriterien der OeBFA ergeben sich aus dem Bundeshaushaltsrecht und den Grundsätzen einer risikoaversen Finanzmanagementaktion unter Anwendung der Richtlinien für das Risikomanagement für alle relevanten Risikoarten. Das sind insbesondere die Risikoarten Kredit-, Markt-, Liquiditäts-, Reputations-, Rechts- und operationelles Risiko, welche vom Aufsichtsrat der ÖeBFA genehmigt wurden.
Zur Frage 20:
Die Entscheidung über den Kauf von Partizipationskapital 2008 wurde gemäß dem Finanzmarktstabilitätsgesetz vom Finanzministerium mit Zustimmung des Bundeskanzleramts getroffen. Ich darf dabei in Erinnerung rufen: Es wurden damals von der Bank 1,45 Milliarden € beantragt, gewährt wurden 900 Millionen €. Und eine der Auflagen war, dass die Bayerische Landesbank damals 700 Millionen € Eigenkapital in die Bank einschießt.
Zur Frage 21:
In den Verhandlungen zum Partizipationskapital im Dezember 2008 war auch die Bayerische Landesbank vertreten.
Zur Frage 22:
Die Zeichnung von staatlichem Partizipationskapital 2008 diente in erster Linie zur Stärkung des Eigenkapitals der Bank. Es haben daher die Minderheitseigentümer, wie zum Beispiel die GRAWE, keine Verhandlungsposition gegenüber dem BMF eingenommen. Das heißt, die Bank war der Verhandlungspartner, aber nicht die einzelnen Eigentümer.
Zu den Fragen 23 und 24:
Es lagen ein Antrag des Vorstands, ein Positionspapier des Vorstands, das Gutachten der OeNB und ein Schreiben des Wirtschaftsprüfers vor. Diese Entscheidungsgrundlagen wurden geprüft.
Zur Frage 25:
Es wurde vereinbart, dass eine Stellungnahme der Notenbank benötigt wird. Gemäß dem FinStaG musste festgestellt werden, ob die Bank systemrelevant ist, und für die Beihilfeentscheidung der Europäischen Kommission musste festgestellt werden, ob die Bank distressed war.
Zur Frage 26:
Ja, die Stellungnahme der OeNB war mit ausschlaggebend für die Entscheidung des Finanzministeriums.
Zur Frage 27:
Nein, es gibt keine Hinweise, dass aus dem Finanzministerium Einfluss auf die an dieser Stellungnahme Mitwirkenden ausgeübt wurde.
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