Zu den Fragen 28 bis 30:
Es wurden hier keine divergierenden Aussagen gesehen. Die Kapitalzufuhr der Bayerischen Landesbank in der Höhe von 700 Millionen € – wie ich schon ausgeführt habe – war Bedingung in den Verhandlungen und auch in der Stellungnahme. Das war auch die Verhandlungsposition des Finanzministeriums. Der damalige Hauptaktionär, also die Bayerische Landesbank, musste damit einen wesentlichen Eigenbeitrag in der Höhe dieser 700 Millionen € leisten.
Zu den Fragen 31 bis 47:
Jetzt komme ich zu dem ganzen Themenkomplex Verstaatlichung. Ich möchte vorausschicken, dass dieser Themenkomplex bereits Gegenstand vieler umfangreicher, schriftlicher Anfragen war. Ich bitte daher um Verständnis, dass ich das jetzt nicht alles wiederholen kann, denn Sie können ja auch durchaus nachvollziehen, wie und wo damals das eine oder andere, was hier an Auskunft begehrt wurde, beantwortet wurde.
Ich möchte an dieser Stelle aber eines noch einmal festhalten: Unter Berücksichtigung des Zeitdrucks in dieser Nacht vom 13. auf den 14. Dezember 2009 wurde unter großen Anstrengungen aller Beteiligten alles unternommen, um ein befriedigendes Ergebnis für die Bank, für die Republik und für den Finanzmarkt Österreich sicherzustellen. (Abg. Mag. Kogler: Was ist dabei herausgekommen?)
Zur Frage 48:
In der Taskforce befinden sich Expertinnen und Experten der Oesterreichischen Nationalbank, der Finanzmarktaufsicht, der FIMBAG, des BMF sowie der beauftragte Koordinator.
Zur den Fragen 49 und 50:
Diesbezüglich gibt es im Bundesministerium für Finanzen keine Hinweise.
Zur Frage 51:
Die Zusammenarbeit seitens des BMF mit der Nationalbank und der FMA erfolgt entlang der gesetzlichen Bestimmungen. Sowohl die Nationalbank als auch die FMA sind aber in Ausübung der ihnen gesetzlich zugewiesenen Aufgaben an keine Weisungen gebunden.
Zur Frage 52:
Die Auflagenkontrolle für Maßnahmen gemäß FinStaG wurde vom Bund an die FIMBAG, also an die Finanzmarktbeteiligung AG übertragen und wird von dieser auch durchgeführt. Diese FIMBAG hat zum zitierten Bericht des Rechnungshofs am 6. März 2012 ausführlich Stellung genommen. Darin wurden bei den Vorwürfen des Rechnungshofs klare Widersprüche aufgezeigt und ausgeführt, dass die FIMBAG der übertragenen Auflagenkontrolle ausreichend nachgekommen ist. (Abg. Mag. Kogler: Der Rechnungshof sieht das anders!) Insbesondere hat die FIMBAG in dieser Stellungnahme ausgeführt, dass Unklarheiten, die im Zuge der Prüftätigkeit erkannt wurden, in direkten Gesprächen zwischen der FIMBAG und den betroffenen Banken zufriedenstellend und auflagenkonform aufgeklärt werden konnten.
Die zur Auflagenkontrolle notwendigen Informationsbeschaffungen erfolgten durch regelmäßige Managementgespräche mit den Banken sowie durch die Prüfung von schriftlichen Unterlagen und Auskünften. Es finden ferner regelmäßig Gespräche mit Bank- und Abschlussprüfern statt.
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