Zu den Fragen 53 und 54:
Die Beihilfeentscheidung der Europäischen Kommission erfolgte erst im September 2013. Die Aufklärung der Kommission nahm einige Zeit in Anspruch, weil umfangreiche Informationen eingefordert wurden. In der Zwischenzeit wurden bereits eine interne Abwicklungseinheit in der Bank selbst eingerichtet und diverse Auslandsbeteiligungen auf Abwicklung gestellt. Darüber hinaus wurden große Portfolioteile, vergleichbar einer Bad Bank, in Abwicklungseinheiten transferiert.
Zur Frage 55:
Auf die Schreiben der Europäischen Kommission, auf das bis zum September 2012 gestellte Beihilfeverfahren wurde laufend reagiert und auch die entsprechenden Informationen wurden übermittelt.
Zu den Fragen 56 bis 58:
Das Zeichnen von Anleihen ist eine privatrechtliche Angelegenheit zwischen dem Emittenten und dem Zeichner der Wertpapiere. Daher liegen dem Finanzministerium keine detaillierten Informationen über die Erstzeichner und über die aktuellen Eigentümer der Anleihen vor. Ich kann daher weder bekanntgeben, wer diese Anleihen gezeichnet hat, noch kann ich sagen, wer dieser Anleihenzeichner redlich, seriös oder schützenswert ist. (Abg. Mag. Kogler: Aber wir sind ja Schuldner! Sie sind ja Eigentümervertreter!)
Klar ist aber, dass die Risikosituation für diese Anleihen ohne die Kärntner Landeshaftungen natürlich eine völlig andere gewesen wäre. Ohne diese Haftungen wäre ein Emissionsvolumen von über 20 Milliarden € natürlich auch nicht so am Markt platzierbar gewesen. (Abg. Mag. Kogler: Woher soll die Bank wissen, wohin sie das Geld überweisen soll?)
Zur Frage 59:
Es besteht eine von der Europäischen Kommission genehmigte und dem Parlament berichtete Bundeshaftung für eine im Dezember 2012 begebene Nachranganleihe in der Höhe von 1 Milliarde €.
Zur Frage 60:
Eine rechtliche Verpflichtung oder eine Versprechung des Bundes, in die Haftungen des Landes Kärnten einzutreten, gibt es nicht. Allerdings dürfen in diesem Zusammenhang Zweitrundeneffekte nicht übersehen werden.
Zur Frage 61:
Vertragsrechtlich wurde mit dem Ersteller des Gutachtens eine Weitergabebeschränkung vereinbart. Oliver Wyman betrachtet die gewählten analytischen, methodischen und konzeptionellen Ansätze und Einsichten als sein geistiges Eigentum. Daher werden Klienten vertragsrechtlich verpflichtet, dieses Interesse an Präsentationen, Methoden und Analysetechniken zu schützen. Daher ist die Weitergabe, Zugänglichmachung oder Zurverfügungstellung dieser Unterlagen an Dritte ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Oliver Wyman auch dem Bundesministerium für Finanzen untersagt. (Abg. Dr. Pirklhuber: Dann holt sie ein!)
Zu den Fragen 62 und 63:
Die Taskforce hat nach intensiven Untersuchungen von über 20 Modellen und Varianten auf Empfehlung von externen Beratern, darunter das Bankhaus Lampe, vier Modelle vorgeschlagen. Da sich vor Kurzem herausgestellt hat, dass das von der Taskforce bevorzugte Modell, also das einer Beteiligung der Banken, nicht realisierbar
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