ist, werden derzeit entsprechend der von der Taskforce vorgeschlagenen Kaskade das Anstaltsmodell oder Parameter für diese Umsetzung erarbeitet und geprüft.
Zur Frage 64:
Derzeit ist kein weiteres Gutachten bei Oliver Wyman beauftragt.
Zu den Fragen 65 und 66:
Durch die Notverstaatlichung der Hypo Alpe-Adria hat die Republik Österreich ihre Verpflichtung zur Stützung der systemrelevanten Banken und der Absicherung des österreichischen Finanzplatzes am Höhepunkt der Finanzkrise wahrgenommen. Es konnten auch signifikante Beteiligungen aller Alteigentümer zur Rekapitalisierung der Hypo Alpe-Adria erzielt werden: Die Bayerische Landesbank hat insgesamt 825 Millionen beigetragen. GRAWE hat durch Zeichnung von Partizipationskapital einen Beitrag in der Höhe von 30 Millionen € geleistet. (Abg. Mag. Kogler: Na super!)
Die Kärntner Landesholding und das Land Kärnten haben durch Umwandlung von Ergänzungskapital in der Höhe von 50 Millionen in Partizipationskapital und durch Zeichnung von neuem Partizipationskapital in der Höhe von 150 Millionen einen Beitrag von 200 Millionen geleistet. Die von den Alteigentümern erbrachten Kapitalisierungen belaufen sich also auf knapp über 1 Milliarde €.
Darüber hinaus wurden von der Bayerischen Landesbank und der GRAWE Maßnahmen zur Liquiditätsstärkung der Hypo Alpe-Adria gesetzt. Die Bayerische Landesbank hat einen Betrag von 2,3 Milliarden € an Refinanzierungslinien zur Verfügung gestellt und die GRAWE hat sich verpflichtet, der Hypo Alpe-Adria bis Ende 2013 100 Millionen an Refinanzierungsmöglichkeiten einzuräumen.
Die Europäische Kommission bescheinigte im Übrigen in ihrer Beihilfeentscheidung von September 2013, dass die Alteigentümer in erheblichem und angemessenem Maße in die Lastenverteilung einbezogen wurden.
Zur Frage 67:
Alle Handlungsoptionen betreffend eine Irrtumsanfechtung des gegenständlichen Kaufvertrags werden selbstverständlich einer genauen Prüfung unterzogen. Dem Ministerium liegen diesbezüglich mehrere Gutachten vor, die Hinweise darauf geben, dass so etwas erfolgreich sein kann.
Ich darf noch einmal darauf verweisen, dass es mit Ende des Jahres 2013 aufgrund von Verjährung de facto nicht mehr möglich gewesen wäre, das geltend zu machen. Wir haben gemeinsam mit der Bayerischen Landesbank erreicht, dass diese einem weiteren Verjährungsverzicht von einem Jahr zustimmt. Das heißt, wir haben bis Ende 2014 Zeit, eine solche Irrtumsanfechtung möglicherweise gerichtlich geltend zu machen.
Zu den Fragen 68 und 69:
Die Vergabe von Beratungsaufträgen geschieht im Rahmen der üblichen Geschäftsgebarung und liegt natürlich in der alleinigen Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Bank. Dem Bundesministerium für Finanzen als Eigentümervertreter liegen keine Informationen vor. (Abg. Mag. Kogler: Geh bitte! Der Eigentümer hat nichts zu reden! – Abg. Dr. Pirklhuber: Wem gehört denn die Bank? Den Managern gehört die Bank aber nicht! – Abg. Mag. Kogler: Zahlen dürfen wir, aber wissen dürfen wir nichts!) Ich kann aufgrund der aktienrechtlichen Bestimmungen auch gar keinen Einfluss nehmen.
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