Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, bei der Abwicklung der Hypo Alpe Adria Bank International AG neue und völlig unabhängige Experten mit dem Ziel einzusetzen, die Belastungen für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler weitestgehend zu minimieren.“
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Nachbaur, Ertlschweiger, Kolleginnen und Kollegen
betreffend „Politikerhaftung“
eingebracht im Zuge der Debatte zur Dringlichen Anfrage der Abgeordneten Werner Kogler, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Finanzen betreffend Schutz der SteuerzahlerInnen vor dem Totalversagen der Bundesregierung
In Österreich sind alle geschäftlichen Unternehmungen für sämtliche Berufsgruppen gesetzlichen Regelungen unterworfen. Für Geschäftsführer und Zeichnungsberechtigte privater und öffentlicher Unternehmen sind spezifische Verantwortlichkeiten und Haftungen vorgesehen, die von der Justiz rigoros eingefordert und bei Zuwiderhandeln vehement verfolgt werden. Diese Haftungen und Verantwortlichkeiten reichen auch bis in den privaten Bereich hinein. Politiker, insbesondere Mitglieder von Bundes-, Landes- und Stadtregierungen, entscheiden oft über den Einsatz von Steuermitteln in Millionen- und Milliardenhöhe, ohne jedoch vergleichbaren spezifischen persönlichen Haftungen zu unterliegen. Für Politiker gelten - untechnisch gesprochen - die „Bestimmungen eines ordentlichen Kaufmannes“ nicht und werden von diesen auch offensichtlich nicht gelebt. Den Schaden, den Politiker durch Inkompetenz und Fehlentscheidungen bereits verursacht haben und laufend verursachen, geht ausschließlich zu Lasten der Steuerzahler.
Insgesamt ist der Umstand, dass den verantwortlichen Politikern keine vergleichbare (Privat-) Haftung zugemessen wird, als eklatante Ungleichbehandlung gegenüber allen Unternehmern in Österreich einzustufen.
Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, durch den sichergestellt wird, dass politische Funktions- und Mandatsträger auf allen Ebenen einer unternehmerähnlichen Haftung bei grob fahrlässigen und schuldhaften Pflichtverletzungen unterworfen werden, wobei das Ausmaß der Haftung in Relation zum Kompetenzbereich stehen soll.“
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Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Loacker. – Bitte.
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