Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung / Seite 156

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Finanzministeriums und der Finanzprokuratur hierzu sowie Erwägungen zur Unterbin­dung dieses Vorgehens nach § 1 EKEG.

Aufklärung darüber, ob die Bedingungen des Aktienkaufvertrages eine Rückzahlung der seitens der BayernLB gewährten Darlehen, Kredite o. ä. für den Fall der Abwicklung der Risiko-Geschäfte über eine s. g. "Bad Bank" vorsehen.

Aufklärung darüber, ob und zutreffendenfalls warum die Republik Österreich im Rahmen der Verhandlungen zur Notverstaatlichung der HGAA auf die Beiziehung externer rechtsanwaltlicher Expertise verzichtet hat, die für Transaktionen dieser Komplexität und Reichweite branchenüblich sind.

Aufklärung darüber, warum die Republik beim Aktienkauf im Rahmen der Notver­staatlichung der HGAA auf Gewährleistungspflichten verzichtet hat und warum mit dem Kauf der Aktien nicht zukünftige Ansprüche der Verkäuferin ausgeschlossen wurden, während die BayernLB als Verkäuferin umfassende Mitspracherechte behielt und ob aus diesen Umständen dem Steuerzahler Belastungen erwachsen (z.B. durch Nach­forderungen der BayernLB).

Aufklärung, in welcher Form etwa im Aktienkaufvertrag der Tatsache Rechnung getragen wurde, dass auf Grund der Umstände der Notverstaatlichung (Zeitdruck, Drängen u.a. europäischer Stellen) keine übliche Prüfung in Form einer Due Diligence vor Vertragsunterzeichnung stattfinden konnte und inwieweit entsprechende spätere Besserungsklauseln im Interesse des Republik Österreich als Käufer Aufnahme in das Vertragswerk fanden.

Aufklärung, inwieweit eine nachträgliche Due Diligence in Hinblick auf die Zeit der Eigentümerschaft der BayernLB insbesondere im Rahmen der laut Medienberichten im Frühjahr 2010 unter Leitung des Präsidenten der Finanzprokuratur begonnenen CSI (Klärung des Vermögensverfalls der HGAA) stattgefunden und von der politischen Führung eingefordert wurde.

Aufklärung über die genauen Zuständigkeiten, Ansprechpartner und Entscheidungs­wege im zuständigen Bundesministerium für Finanzen (BMF) hinsichtlich Wahrneh­mung der Eigentümerrechte und Pflichten bei der HGAA, den Verhandlungen mit der Europäischen Kommission etc. sowie den damit dokumentierten Tätigkeiten seit der Notverstaatlichung.

Aufklärung der Hintergründe des beim Landesgericht München I, 32. Zivilkammer anhängigen Rechtsstreits über rund 6 Mrd. EUR zwischen der BayernLB und der HGAA sowie Überprüfung ob die streitgegenständlichen Kredite der BayernLB im Zeit­punkt der Notverstaatlichung durch das verhandlungsführende BMF und sonstige Beteiligte ordnungsgemäß berücksichtigt wurden und warum und auf welcher Rechts­grundlage die Einstellung der Rückzahlungen erst im Jahr 2012 erfolgte.

Aufklärung darüber, ob die Republik Österreich eine Irrtumsanfechtung des Aktien­kaufvertrages in Erwägung gezogen hat und wenn ja, warum eine solche bis dato unterblieben ist.

Untersuchung der Vorgänge rund um die Abwicklung/Restrukturierung der HGAA

Aufklärung darüber, wann die Idee der Abwicklung der Risiko-Geschäfte der HGAA über eine "Bad Bank" seitens der Republik Österreich (insbesondere das diese vertretende BMF) erstmalig diskutiert wurde bzw. dieser Unterlagen seitens der Gesell­schaft dazu vorlagen, wie mit diesen verfahren wurde und wie dieses Modell ökono­misch bewertet wurde.

 


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