eine Höhe erreichen, die weit über den Maastricht-Vorgaben liegt. Welche negativen Auswirkungen sich dadurch künftig für Österreich, insbesondere auf dessen Finanz- und Wirtschaftskraft ergeben, ist in keinster Wiese absehbar.
In formeller Hinsicht verlangen die unterfertigten Abgeordneten gem. § 33 Abs.1 GOG, über diesen Antrag eine kurze Debatte durchzuführen.
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Antrag
gemäß § 33 Abs 1 iVm § 33 Abs 2 GOG-NR
der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, Dr. Rainer Hable, Kollegin und Kollegen
betreffend die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur näheren Untersuchung der politischen Verantwortung im Zusammenhang mit der Verstaatlichung der Hypo Alpe-Adria-Bank International AG sowie der Rolle des Eigentümers seit ebendann, mit besonderem Hinblick auf die Verschleppung einer Entscheidung hinsichtlich der Abwicklungsstruktur oder Insolvenz (HGAA-Ausschuss)
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Zur Untersuchung der politischen Verantwortung in Zusammenhang mit dem Erwerb der Anteile der Hypo Alpe-Adria-Bank International AG (HBInt) durch die Republik Österreich sowie mit dem darauffolgenden Umgang mit den Rechten und Pflichten des Alleineigentümers, insbesondere der bis dato nicht erfolgten Entscheidung der Regierung hinsichtlich einer finalen Abwicklungsstruktur der Hypo Group Alpe Adria (HGAA) wird ein Untersuchungsausschuss eingesetzt, der aus insgesamt 24 Abgeordneten im Verhältnis 7 SPÖ, 7 ÖVP, 5 FPÖ, 3 Grüne, 1 Team Stronach, 1 NEOS-LIF besteht."
Gegenstand der Untersuchung
Untersuchung der Notverstaatlichung
Aufklärung über den Verhandlungsverlauf des Kaufs der Anteile an der HBInt durch die Republik Österreich, insbesondere über den Zeitpunkt der ersten Kontaktaufnahme zwischen der Bayerischen Landesbank (BayernLB) und dem österreichischen Finanzministerium sowie die Frage, ob eine Insolvenz der HGAA seitens der BayernLB tatsächlich in Betracht gezogen wurde sowie über die Entscheidungsgrundlagen und Risikoabschätzung der Verhandlungspartner auf österreichischer Seite, die zur Entscheidung der Notverstaatlichung der HGAA geführt haben.
Aufklärung über die Gestaltung des Aktienkaufvertrags zwischen der Republik Österreich und der BayernLB, insbesondere über die Verantwortlichen der finalen rechtlichen Ausgestaltung und Formulierung sowie über die Aufrechterhaltung von Verbindlichkeiten über 3,1 Mrd. EUR der BayernLB gegenüber der HBInt, den Bestimmungen im Falle einer Aufspaltung oder Veräußerung der Bank sowie den Bestimmungen zu Gewährleistung und Garantie (Abs 5 und 6 des Aktienkaufvertrags).
Aufklärung über die Hintergründe der Kündigung von Darlehen und Krediten HGAA durch die BayernLB in Höhe von 1,2 Mrd. EUR im November 2009, die Kenntnis des
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