Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll11. Sitzung / Seite 162

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b. Wenn nein, warum nicht?

IV. Verstaatlichung und Kontakte zur BayernLB sowie zum Freistaat Bayern

31. Welche Entscheidungsgrundlagen gab es für die Gewährung des Partizipations­kapitals im Jahre 2008?

32. Wie lief der Verstaatlichungsprozess ab?

33. Welche vorbereitenden Kontakte und Gespräche fanden zwischen österreichischen und bayrischen Stellen statt?

34. Welche Personen waren beteiligt und was waren ihre Aufgaben?

35. Welche Unterlagen standen der österreichischen Seite zur Verfügung, waren sie vollständig, korrekt und aussagekräftig?

36. Welche Schritte wurden von österreichischer Seite unternommen, tiefergehende Informationen im Sinne einer Due Diligence zu erhalten?

37. Wie war die wirtschaftliche Lage der Bank zum Zeitpunkt der Verstaatlichung, wie stellte sich ihr Risikoprofil dar?

38. Gab es stärkere Veränderungen bei wirtschaftlicher Lage und Risikoprofil seit Beginn des Jahres 2009 und was waren die Gründe dafür?

39. Wie wurde der Ankauf von Seiten der Republik dokumentiert? Ist diese Dokumentation ausreichend und vollständig?

40. Welche Szenarien existierten, sind diese plausibel und war die Entscheidung zur Verstaatlichung daraus schlüssig ableitbar?

41. Von wem wurden die Verträge entworfen und wer leistete beratend Unterstützung?

42. Ist der Kaufvertrag mit anderen Bank-Kaufverträgen vergleichbar, enthält er ähnliche Absicherungen und Vorkehrungen gegen unvorhergesehene Entwicklungen?

43. Wie sind die Vertragsinhalte im Sinne der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu bewerten?

44. Welche Grundlagen (Bewertungen, Gutachten etc.) gab es dafür, die Bank als „systemrelevant“ einzustufen?

45. Wie läuft das Beihilfeverfahren mit der EU in den einzelnen Schritten ab, welche Maßnahmen wurden gesetzt, welche Auflagen erteilt und akzeptiert?

46. Wie sind die Verantwortlichkeiten, Abläufe und Ergebnisse bei den Verhandlungen der Republik mit der EU zu bewerten?

47. Wie sind die weiteren Aktivitäten des Eigentümers im Zusammenhang mit der Implementierung, Kontrolle und Umsetzung  der Auflagen zu bewerten?

V. „Task Force“ und Finanzmarktbeteiligungs-AG

48. Gibt es im Finanzministerium Hinweise auf ein Kontrollversagen der Notenbank, unzweckmäßige Handlungen oder Unterlassungen der Notenbank bis zum Sommer 2008?

49. Gibt es im Finanzministerium Hinweise auf ein Kontrollversagen der Notenbank, unzweckmäßige Handlungen oder Unterlassungen der Notenbank ab dem Sommer 2008?

50. Arbeitet das Finanzministerium im Sinn der gesetzlichen Vorgaben und sonstiger Rechtsrahmen in zweckmäßiger Weise mit der Notenbank, der FMA und der Stellen für Geldwäschebekämpfung zusammen?

 


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