Auch der Ausbau von ARGUS 2 kann nur unter strengen Datenschutzkriterien erfolgen. Wenn es dann in der Strategie "INNEN.SICHER.2014" heißt, die Vorratsdatenspeicherung sei „unverzichtbare Erfolgsvoraussetzung“ in „wesentlichen Teilbereichen der Kriminalitätsbekämpfung“, dann melden wir schon jetzt und hier Widerstand gegen diese Positionierung an.
In diesem Zusammenhang sehen wir es aber positiv, dass die Entwicklung entsprechender Fach- und Führungskarrieren vorgesehen ist. Die Ausbildung von Spezialistinnen und Spezialisten im Bereich Cyber Security ist zwar nicht unbedingt eine zeitnahe Reaktion auf das Auftreten des Internets, aber besser jetzt als später. Cyber Security äußert sich eben nicht in Vorratsdatenspeicherung, sondern im Gegenteil: Es werden keine Daten gesammelt, sondern es wird verhindert, dass Daten gesammelt werden. Es geht um die Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahmen. Das betrifft die Vorratsdatenspeicherung generell, aber auch ARGUS 2 und den sonstigen Ausbau der Videoüberwachung speziell.
Maßnahmen, die die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger beschränken, müssen immer dahin gehend geprüft werden, ob sie zur Problemlösung überhaupt notwendig und geeignet sind und ob sie als Eingriff in die Selbstbestimmung der Menschen verhältnismäßig zu real existierenden Problemen sind. Diese Abwägung ist in jedem Einzelfall (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen) und immer wieder auch nachträglich durchzuführen. Das wird nicht immer leicht sein, aber es gilt der Grundsatz: Im Zweifel für die Freiheit! (Beifall bei den NEOS.)
12.28
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.
Die Debatte ist geschlossen.
Einwendungen gegen die Tagesordnung gemäß § 50 (1) GOG
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zur Einwendungsdebatte.
Wie bereits mitgeteilt, beträgt die Redezeit jeweils 5 Minuten.
Als Erster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz zu Wort. – Bitte.
12.29
Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Es wurde in der letzten Woche in einer, so wie man es an sich gewohnt ist, durchaus angenehmen und konstruktiven Atmosphäre in der Präsidialsitzung die Tagesordnung für die beiden Parlamentstage festgelegt. Nach dem Beginn der Sitzung, der heute erst für 11 Uhr festgesetzt war – insbesondere aus Rücksicht auf Abgeordnete, die aus Bundesländern anreisen –, ist es eine ganz normale Sache, dass zuerst eine Aktuelle Stunde abgehalten wird. Und als erster Tagesordnungspunkt sollte aufgrund der Wichtigkeit die Verhandlung dessen stattfinden, was alle Österreicherinnen und Österreicher ab dem ersten März in ihrem Börserl spüren werden, nämlich die gesamten Änderungen, die sich auf die entsprechenden Steuer- und Gebührenerhöhungen beziehen, die die Bundesregierung den Österreicherinnen und Österreichern einbrocken will, damit an prominenter Stelle das, was die Österreicherinnen und Österreicher interessiert, auch kommt. Das ist auch so akkordiert worden. Und in dieser Form wurde die Tagesordnung in der Präsidiale einvernehmlich verabschiedet.
Dann erreichte uns am Freitag über die Parlamentsdirektion das Ersuchen des Herrn Bundesministers für auswärtige Angelegenheiten Kurz, er möchte das Hohe Haus über die aktuellen Ereignisse in der Ukraine informieren – Ereignisse, die wir natürlich mit Besorgnis und Interesse wahrnehmen. Das berührt natürlich auch Angelegenheiten
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