Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 111

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Neben zwei redaktionellen Änderungen sind es beispielsweise Änderungen, was die Gruppenbesteuerung und die Verluste betrifft, dass nämlich angesetzte Verluste nicht der Nachversteuerung unterliegen, wenn Verluste beispielsweise in Wirtschaftsjahren entstanden sind, die vor dem 1. März 2014 enden, nicht mehr im Ausland verwertet werden können und aus ausländischen Betrieben oder Betriebsstätten stammen, die vor dem 1. Jänner 2017 aufgegeben oder veräußert werden.

Eine zweite Änderung bei der Gruppenbesteuerung ist eine Klarstellung, was die Ab­schaffung der Firmenwertabschreibung betrifft. Hier geht es darum, dass es beispiels­weise bei Beteiligungen, die umgründungsbedingt in eine neue Gruppe einbezogen werden, Übergangsbestimmungen gibt.

Weiters ist in diesem Abänderungsantrag auch zu finden, dass das Rehabilitationsgeld, das ja mit 1. Jänner 2014 in Kraft getreten ist, steuerlich so behandelt werden soll wie das Krankengeld. Das heißt, das ist auch eine Anpassung, die aufgrund des Sozial­rechts-Änderungsgesetzes 2012 notwendig war.

Zum Abgabenänderungsgesetz werden wir, wie ich meine, mit der Opposition nicht mehr einer Meinung sein. Wir haben das auch im Ausschuss gesehen. Leider werden immer wieder dieselben Punkte angesprochen, wie beispielsweise, dass die „GesmbH neu“ abgeschafft sei, oder beispielsweise, dass wir beim Gewinnfreibetrag jetzt ach so Schreckliches vorhaben.

Ich glaube, wir sind uns hier alle einig, dass wir Gelder für den Bau von Wohnungen brauchen. Wenn wir jetzt die Wertpapiere in Wohnbauanleihen umgeändert haben, dann sage ich Ihnen, es ist auch gut so, weil wir nämlich Geld für den Wohnungsbau brauchen. Darüber sind wir uns, glaube ich, alle einig, und deshalb glaube ich, dass das eine gute Lösung ist.

Was mir in der ganzen Debatte abgeht – einige haben es gesagt, aber die Opposition versucht immer, es zu verschweigen –, sind beispielsweise die Punkte, die für die Be­trugsbekämpfung in diesem Abgabenänderungsgesetz drinstehen, wie beispielsweise, dass der Verdacht auf Geldwäsche jetzt sehr wohl verwertet werden darf, betreffend Finanzstrafgesetz beispielsweise. Das war vorher nicht der Fall. Das heißt, man konnte es wissen, man konnte es aufdecken, man konnte es anzeigen, aber es hat eigentlich keine Konsequenzen gehabt. Ich hätte mir da auch von der Opposition erwartet, dass hier einmal gesagt wird: Ja, das ist ein guter Ansatz!

Oder beispielsweise, dass zwischen der Finanz und der Sozialversicherung jetzt durch­aus Meldemöglichkeiten oder Meldeverpflichtungen bestehen – weil hier auch immer das Lohndumping in den Raum gestellt wird, oder dass da keine gute Möglichkeit der Kontrolle vorhanden ist. Auch das steht im Abgabenänderungsgesetz.

Was die NoVA betrifft – Herr Kollege Strache hat es angesprochen –, glaube ich sehr wohl, dass das ein Lenkungseffekt ist. Was größere CO2-Ausstoßer betrifft, die über 250 Gramm pro Kilometer sind, gibt es auch ein Malusprogramm von 20 €. Ich glaube, das ist auch notwendig. Aber was diese Autos betrifft, sind es von einer fünfstelligen Zulassungsanzahl jedes Jahr vielleicht 700 Autos, und diese 700 Autos haben wir mit dem sehr wohl erreicht.

Was mir auch besonders wichtig ist, ist, dass wir mit 1. Jänner 2015 eine Änderung haben, dass Diesel- und Benzinmotor bei der NoVA gleich besteuert werden, weil wir ab 1. September 2014 – das haben wir hier im Hohen Haus schon beschlossen – fast nur noch Euro-6-Dieselmotoren zugelassen bekommen, die ganz einfach umwelt­freundlicher sind, weil wir ja in den letzten Jahren diesbezüglich schon mehrere Geset­ze beschlossen haben.

Ich glaube, alles in allem trägt es dazu bei, dass wir unser Ziel erreichen und 2016 das Nulldefizit erreichen. Wir alle, die wir hier herinnen sitzen, wollen, dass wir Mittel frei


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