jetzige kaufmännische Geschäftsführer für die kaufmännische Gebarung zuständig sei, und dass hier eine Aufgabentrennung existiere, gemäß der Geschäftsordnung. Das ist richtig. Was er allerdings nicht gesagt hat, ist, dass genau in dieser Geschäftsordnung im § 2, wie übrigens auch im geltenden GmbH-Gesetz, eine Gesamtgeschäftsführung vorgegeben ist. Das heißt, auch der künstlerische Geschäftsführer ist nicht frei von Verantwortung, wenn es um die finanzielle Gebarung des Theaters geht. Er ist sogar explizit für Jahresabschluss, Budgetierung und Drei-Jahres-Planung zuständig.
Also sich hier einfach – ich sage das so salopp – abzuputzen, das sehe ich wirklich nicht ein. Man kann darüber diskutieren – das ist eine kulturpolitische Frage –, ob man diese Situation will. Es ist klar, dass der künstlerische Geschäftsführer – und das ist auch unser Ansinnen – frei sein muss in seiner künstlerischen Gestaltung. Unter Umständen will man nicht, dass er auch in einer Gesamtgeschäftsführung für die Budgetierung in dieser Form Mitverantwortung zu tragen hat, dann muss man das aber anders ausgestalten. Dann muss man einen Intendanten wählen und einen Geschäftsführer und vielleicht noch einen Prokuristen dazu, damit das Vieraugenprinzip gewahrt bleibt.
Interessant in diesem Zusammenhang ist – das konnte in der „Presse“ nachgelesen werden –, dass offensichtlich Direktor Hartmann ja auch von sich aus gesagt hat, er kenne sich nicht aus, er könne nicht nachvollziehen, was Frau Stantejsky da macht, für ihn sei diese kaufmännische Gebarung intransparent. Darauf hat Direktor Springer reagiert. Es wurde Peter Raddatz ans Haus geholt. Er ist mittlerweile kaufmännischer Geschäftsführer des Schauspielhauses in Hamburg. Er war ein Jahr lang am Burgtheater mittels Konsulentenvertrages tätig. Die Frage ist nun: Was hat er gefunden? Was hat er sich angeschaut? Was war seine konkrete Aufgabenstellung? Hat er Frau Stantejsky über die Schulter geschaut und in die Bücher gesehen, und was hat er gefunden? Warum ist er dann gegangen? Welche Geschäftsgeheimnisse, die er ja offenbar gesehen hat, hat er eigentlich dann nach Hamburg mitgenommen?
Das zeigt aber auch – das möchte ich auch betonen –, dass Holding-Chef Springer gewusst haben muss, dass die Zusammenarbeit der beiden Geschäftsführer nicht reibungslos verlief. Eine Gesamtgeschäftsführung lebt davon, dass sich die Geschäftsführung – so sieht es auch die Geschäftsordnung vor – regelmäßig austauscht. Salopp gesagt ist der künstlerische Geschäftsführer dafür verantwortlich, die Produktionen zu planen und zu sagen: Das will ich!, und der kaufmännische Geschäftsführer, die kaufmännische Geschäftsführerin hat zu sagen: Ich steige da auf die Bremse, das geht sich nicht aus! Wenn da die Zusammenarbeit nicht funktioniert, dann muss man agieren. Die Frage ist: Hätte nicht Direktor Springer noch weiter gehen müssen? Hätte man in dieser Situation nicht darüber nachdenken müssen, Frau Mag. Stantejsky, wenn die Art und Weise, wie sie die Geschäfte führt, so intransparent ist, abzuberufen? Das wäre eine Variante gewesen. Warum ist das nicht geschehen?!
Die zweite Frage ist: Hat man die interne Revision eingeschaltet? Es ist zentrale Aufgabe der Holding, für eine interne Revision zu sorgen. Hat hier eine Revision stattgefunden? Wenn ja, was hat sie zutage gebracht? Wenn keine stattgefunden hat, dann ist das eigentlich ein Armutszeugnis für diese Holding und für den Geschäftsführer der Holding.
Ich möchte noch einmal sagen, es geht dabei um Steuermittel. Bei der Gebarung mit Steuermitteln ist auf drei Grundsätze Bedacht zu nehmen: Das ist einmal die Wirtschaftlichkeit, das ist zum anderen die Zweckmäßigkeit und das ist die Frage der Sparsamkeit. Für diese Grundsätze sind die zuständigen Organe verantwortlich, nämlich die Geschäftsleitung und jedenfalls auch die Aufsichtsorgane. Das wird ja im Übrigen auch im Public Corporate Governance Kodex des Bundes festgelegt. Dieser legt ja auch fest, dass es ein effizientes Beteiligungscontrolling geben muss. Bei diesem Con-
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