Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 149

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Eine stichprobenartige Untersuchung zeigte zudem, dass Planwerte mehrmals unter den Vorjahreswerten kalkuliert wurden.

Es gibt keine integrierte Planung, welche aus einer Gewinn- und Verlustrechnung, ei­ner Bilanz sowie einer Cashflow-Rechnung besteht.

Die Planung der Bühnengesellschaften erfolgt mithilfe einer Excel-Unterlage. Pla­nungsunterlagen, welche auf Excel basieren, sind, wenn nicht zentral verwaltet und mit entsprechenden Rechten und Kontrollen versehen, fehleranfällig.

Es wurde bewusst auf eine Zentralisierung der Rechnungslegungsfunktion verzichtet.

Und weiter: Für einen Konzern der Größenordnung der Bundestheater mit über 2 400 Mit­arbeitern erscheint eine Konzernrevision, welche aus einer einzigen Person besteht, unterdimensioniert. – Gut, diesbezüglich wurde mittlerweile schon gehandelt.

Auch die rechtliche Evaluierung zeigt, dass die Holding eine abgeschwächte Führungs­holding ist, die in den wesentlichen Bereichen Personal und Finanz keine Verantwor­tung hat, wie das etwa die Holding der Theater in Graz hat.

Und eine wesentliche Aufgabe ist es, für ein ordentliches, effizientes Planungs- und Berichterstattungssystem zu sorgen. – Das hat hier völlig versagt.

Mein Fazit: Es gibt hier zwei Aspekte: den Fall Stantejsky, der uns hier in dieser Form nicht zu beschäftigen hat. Das wird vermutlich ein Fall für die ordentlichen Gerichte werden. Aber es gibt auch die Verschuldung des Burgtheaters. Und da stellt sich die Frage: Was wird das Ministerium in personeller Hinsicht tun? Was werden Sie tun ge­gen diese offensichtlichen strukturellen Mängel in Controlling und Revision bei einer Holding-Gesellschaft, die immerhin vier Töchter zu steuern hat? (Präsidentin Mag. Pram­mer übernimmt wieder den Vorsitz.)

Ich frage ganz offen: Wie reagieren Sie? Werden Sie schnell agieren, um das Ansehen des österreichischen Nationaltheaters zu schützen und die Verantwortlichen festzu­stellen? Werden Sie neuere und bessere Grundlagen der Kontrolle und Revision erar­beiten und sich die strukturellen Mängel dieser Holding-Konstruktion anschauen? – Ich verweise da auf den Gegensatz zwischen Bundestheatern und Bundesmuseen, die oh­ne Holding auskommen. – Oder schieben Sie auch alles, wie derzeit in den Medien zu lesen, einer offensichtlich überforderten kaufmännischen Geschäftsführerin in die Schuhe, wälzen alles auf sie ab und bedienen sich damit auch einer systematischen Verschleierung? – Vielen Dank. (Beifall bei NEOS und Grünen.)

16.57


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zur Beantwortung der Anfrage hat sich zu­nächst, wie mit den Fraktionen, wie mir gesagt wurde, vereinbart, die Frau Bundesmi­nisterin für Unterricht, Kunst und Kultur zu Wort gemeldet und danach der Herr Bun­desminister im Bundeskanzleramt.

Frau Bundesministerin, bitte.

 


16.57.54

Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Gabriele Heinisch-Hosek: Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Diese Bundesregierung wurde am 16. Dezember 2013 angelobt. Ende Jänner 2014 wurde hier im Hohen Haus das Bundesministeriengesetz beschlossen, und mit 1. März wird es in Kraft treten. Das heißt – das möchte ich einleitend feststellen –, dass ich noch einige wenige Tage auch für den Bereich Kunst und Kultur formal zuständig bin. Ich möchte mich aber jetzt schon beim Kollegen Bundesminister Josef Ostermayer be­danken, der nicht nur den gesamten Bereich Kunst und Kultur jetzt schon sehr inter­essiert betreut und auch sehr viele Veranstaltungen besucht und Gespräche führt, son-


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