theater. Das Erste ist die Frage der Vorgänge um die ehemalige kaufmännische Geschäftsführerin. Das Zweite ist die aktuelle Finanzlage des Burgtheaters. Und drittens geht es um die finanzielle Zukunft des Burgtheaters.
Mitte Dezember hat die Geschäftsführung des Burgtheaters den Wirtschaftsprüfer, also KPMG, mit einer forensischen Untersuchung verschiedener Buchungsvorgänge, die aufgefallen sind und die Skepsis ausgelöst haben, beauftragt und auch damit, steuerrechtliche Fragen im Zusammenhang mit Buchungsvorgängen zu untersuchen.
Ein Zwischenbericht dieser Untersuchung wurde dem Aufsichtsrat des Burgtheaters am 10. Februar des heurigen Jahres präsentiert. Der Aufsichtsrat hat daraufhin die Geschäftsführung des Burgtheaters beauftragt, der ehemaligen kaufmännischen Geschäftsführerin Gelegenheit zu geben, dazu Stellung zu nehmen, auch in der Erwartung, dass vielleicht manche Dinge noch aufgeklärt werden können, und beauftragt, anschließend alle notwendigen oder sinnvollen rechtlichen Schritte zu setzen.
Ebenso wurden bereits konzerninterne Maßnahmen zur künftigen Prävention ähnlicher Vorfälle gesetzt. Es wurde eine umfassende Weisung der Bundestheater-Holding an alle Tochtergesellschaften ausgesprochen, dass das geltende Vieraugenprinzip ohne Ausnahme einzuhalten ist, das interne Kontrollsystem einer umfassenden Evaluierung zu unterziehen sei und die interne Revision mit der laufenden Überprüfung und Einhaltung dieser Weisung beauftragt sei.
Es erfolgte außerdem die Durchführung einer Due-Diligence-Prüfung im Auftrag der Bundestheater-Holding, laut welcher es nach Prüfung aller relevanten Aufsichtsratsprotokolle, Wirtschaftsprüfungsberichte und Gebarungsprüfungen im Zeitraum 2009 bis 2013 für den Aufsichtsrat keine Gründe gegeben habe, an einer funktionierenden internen Kontrolle, an einem funktionierenden internen Kontrollsystem zweifeln zu müssen, und es habe für den Aufsichtsrat bis zur Sitzung im Herbst 2013 auch keine Hinweise gegeben, dass das Vieraugenprinzip nicht umgesetzt worden wäre oder die Jahresabschlüsse ein verzerrtes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage des Burgtheaters dargestellt hätten.
Der Aufsichtsrat wurde in der Sitzung vom 10. Februar auch darüber unterrichtet, dass für den Jahresabschluss 2012/13 mit einem Bilanzverlust von 8,3 Millionen € zu rechnen sei und darüber hinaus Steuernachzahlungen in der Höhe von bis zu 5 Millionen € im Raum stünden, weil bestimmte Erklärungen nicht abverlangt wurden.
Der Aufsichtsrat hat daher die Geschäftsführung aufgefordert, bis zur nächsten Aufsichtsratssitzung einen Zeitplan und konkrete Maßnahmen zum Abbau dieses Bilanzverlustes vorzulegen, und erwartet auch die Vorlage des Endberichts der durchgeführten forensischen Untersuchung, wie ich vorher schon erwähnt habe. Dieser Endbericht wird dem Aufsichtsrat im Rahmen der nächsten Sitzung, die noch diese Woche stattfinden wird, präsentiert werden.
Jetzt noch eine allgemeine Anmerkung: Nach Artikel 52 B-VG sind vom Interpellationsrecht nur jene Aufgaben umfasst, die die Funktion des Bundes als Eigentümer der Bundestheater-Holding betreffen. § 13 des Bundestheaterorganisationsgesetzes bestimmt, dass die von den Ministerien bestellten Mitglieder der Aufsichtsräte der Bundestheatergesellschaften gegenüber dem jeweiligen Bundesminister beziehungsweise dem Ministerium zur Auskunftserteilung verpflichtet sind. Das bedeutet, dass in jenen Angelegenheiten ein Interpellationsrecht besteht, in denen eine Beschlussfassung durch den jeweiligen Aufsichtsrat erfolgt.
Nun zu den Fragen und den zeitbedingt notwendigerweise knapp gehaltenen Antworten – unsere Redezeit soll 20 Minuten nicht überschreiten; bei 72 Fragen bedeutet das durchschnittlich 16 Sekunden für eine Antwort, ich muss daher auch einige Fragen zusammenfassen –:
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