Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 152

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Zu den Fragen 1 bis 5:

Ich verweise auf meine einleitenden Worte. Der Endbericht der forensischen Untersu­chung der KPMG wird dem Aufsichtsrat, wie gesagt, im Rahmen der nächsten Auf­sichtsratssitzung vorgelegt werden.

Zu den Fragen 6, 8, 9 und 11:

Für die Beurteilung sind ebenfalls die Ergebnisse der forensischen Untersuchung ab­zuwarten.

Zur Frage 7:

Die Kriterien zur Bestellung eines Geschäftsführungsorganes richten sich nach der je­weils geltenden Rechtslage, insbesondere den Bestimmungen des Unternehmensge­setzbuches, des GmbH-Gesetzes und des Bundestheaterorganisationsgesetzes.

Zur Frage 10:

Dies unterliegt nicht den Angelegenheiten des Vollzugs durch das BMUKK bezie­hungsweise meines künftigen Ressorts.

Zur Frage 12:

Nein.

Zur Frage 13:

Ich verweise auf die Beantwortung der Frage 6.

Zu den Fragen 14, 15, 18 und 19:

Ich muss auch da auf meine einleitenden Worte verweisen, insbesondere auf das Vor­liegen der forensischen Untersuchung beziehungsweise deren Ergebnis.

Zur Frage 16:

Ich zitiere diesbezüglich eine Aussendung des Burgtheater-Ensemblesprechers Roland Koch vom 19. Februar, also vom Tag nach unserem Treffen, in der dieser festhält, dass es den Mitarbeitern des Burgtheaters nicht um Personalfragen insbesondere im Zusammenhang mit der Direktion gehe.

Zur Frage 17:

Laut Auskunft der Organe des Burgtheaters und der Holding wurde von dem Dirimie­rungsrecht nicht Gebrauch gemacht.

Zur Frage 20:

Die Burgtheater-Geschäftsführung erarbeitet mit dem Aufsichtsrat und auch der Hol­ding entsprechende Maßnahmen. Das ist abzuwarten, und dann ist eine entsprechen­de Entscheidung zu treffen.

Zur Frage 21:

Die Gebarungsprüfung erfolgt anhand der geltenden Rechtslage, den geltenden Be­stimmungen für Wirtschaftsprüfer. Das Beteiligungscontrolling prüft anhand der vorge­legten Berichte.

Zur Frage 22:

Dies unterliegt ebenfalls nicht den Angelegenheiten des Vollzugs durch das BMUKK beziehungsweise meines künftigen Ressorts.

Zu den Fragen 23 bis 25:

Die zu setzenden Maßnahmen werden durch die Geschäftsführung des Burgtheaters in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat des Burgtheaters und der Organe der Holding er­arbeitet.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite