Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 154

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Zur Frage 57:

Die Regelungen des Public Corporate Governance Kodex wurden, wie jetzt schon mehrfach erwähnt, bereits in den Regelwerken der Bundestheatergesellschaften um­gesetzt.

Zur Frage 58:

Keine.

Zu den Fragen 59 und 60:

Ich verweise wieder darauf, dass der Endbericht noch nicht vorliegt.

Zu den Fragen 61 und 62:

Die Basisabgeltung für die Bundestheater richtet sich nach den jeweils geltenden Be­stimmungen des Bundesfinanzgesetzes in Verbindung mit dem Bundestheaterorgani­sationsgesetz, im Rahmen dessen die verantwortlichen Organe Gebarung und Liquidi­tät gestalten.

Zu den Fragen 63 und 64:

Dies unterliegt ebenfalls nicht, wie schon mehrfach gesagt, den Angelegenheiten des Vollzugs durch das BMUKK beziehungsweise meines künftigen Ressorts.

Zur Frage 65:

Nein.

Zur Frage 66:

Die gesetzliche Ausgestaltung der Ausgliederungen erfolgte zur Gewährleistung einer zweckmäßigen Betriebsführung, 1999 und dann noch ein zweites Mal. Dabei ist zu be­achten, dass den Bundesmuseen und der Österreichischen Nationalbibliothek Samm­lungsvermögen des Bundes zur Verwaltung übertragen wurde, im Unterschied etwa zu den Gebäuden der Bundestheater, und man daher damals einen anderen Weg gewählt hat, nämlich eine Anstalt als gesellschaftsrechtliche Basis zugrunde zu legen.

Zu den Fragen 67 bis 69:

Diesbezüglich verweise ich auf die geltenden Bestimmungen des Bundestheaterorga­nisationsgesetzes, des Bundesmuseengesetzes und der österreichischen Bundesver­fassung.

Zur Frage 70:

Nein.

Zu den Fragen 71 und 72:

Ich verweise nochmals auf meine einleitenden Worte und den noch nicht vorgelegten forensischen Bericht, ohne den eine seriöse Bewertung der Situation nicht abschlie­ßend möglich ist.

Abschließend darf ich aber nochmals betonen, dass ich, sobald ich formal zuständig bin, den Rechnungshof um Prüfung der Gebarung des Burgtheaters ersuchen werde, und dann werden wir hoffentlich noch weitere Aufschlüsse erhalten.

Ich bitte um Verständnis dafür, dass aufgrund der gegebenen Situation, noch nicht vor­liegender Bericht der Forensiker, der laufenden Gestaltung des Budgets und der Rege-


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