Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Ensemble hat diese Überhitzung hervorragend, sage ich einmal, bewältigt, hat hervorragende Leistungen auf der Bühne vollbracht, und das Publikum hat die Vorstellungen geschätzt. Das sei hier einmal so erwähnt.
Das Burgtheater hat höchstes Niveau, und das dürfen wir nicht gefährden. Daher müssen wir, meine sehr verehrten Damen und Herren, besonnen agieren, die Malversationen aufklären, das Vertrauen in die Institution, aber auch in die Geschäftsführung aufzubauen helfen und der „Burg“ insgesamt helfen, dass sie als das Vorzeigetheater auf künstlerischem Niveau so geführt wird, dass wir keine bösen Überraschungen bei den Kosten erleben. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
17.33
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz. – Bitte.
17.33
Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Wie ist das jetzt mit der Seriosität? Natürlich waren wir einverstanden damit, dass Herr Minister Ostermayer heute schon eine Stellungnahme abgibt, obwohl er ja erst ab 1. März Minister sein wird, aber was hat er – seriöserweise, wir wollen ja die Fakten auf dem Tisch haben – schon vorher zu sagen gehabt, obwohl er noch gar nicht Minister ist? Also diese Seriosität, die Sie in den Raum stellen, ist ein bisschen zweischneidig.
Ist es wirklich nur der KPMG-Bericht, von dem Sie glauben, dass dort alles drinsteht? Ich sage Ihnen eines: Das österreichische Gesellschaftsrecht wurde nicht von Goethe, Schiller, Shakespeare, Nestroy oder Raimund, auch nicht von Bernhard oder Elfriede Jelinek geschrieben, sondern das hat ein Parlament beschlossen, und darin geht es nicht darum, welchen künstlerischen Stellenwert das österreichische Burgtheater hat, sondern darum, wie in diesen Kulturinstitutionen mit Steuergeld umgegangen wurde und wird. (Beifall bei der FPÖ.)
Da ist schon auch eines wiederum entlarvend: Unabhängig davon, dass Herr Minister Ostermayer gesagt hat, ohne Vorliegen des Endberichtes könne er keine Zahlen nennen, hat er zu vielen Fragen auch gesagt, das falle gar nicht in die Zuständigkeit, in die Kompetenz des Bundesministeriums. Das heißt, das ist wiederum ein Beispiel einer Ausgliederung, einer Holding-Lösung, wo man mit Tochterfirmen arbeitet und wo auch das Steuergeld brav fließt, aber wenn dann der Gesetzgeber als Kontrollorgan der Regierung Aufklärung haben möchte, dann heißt es: Das geht euch bitte nichts an!
Nein, so kann es nicht sein (Beifall bei der FPÖ), sonst würde ich nämlich SPÖ und ÖVP empfehlen, überhaupt für ganz Österreich für alle Beteiligungen eine Intransparenz-Holding zu gründen und dort alles einzugliedern, was es überhaupt gibt, dann brauchen wir uns hier mit Interpellationsrecht überhaupt nicht mehr auseinanderzusetzen. Also so einfach werden Sie es sich nicht machen können. (Beifall bei FPÖ, Grünen und NEOS.)
Jetzt zur Frage der künstlerischen Tätigkeit: Ich höre immer von der Besonderheit auch der Kulturschaffenden, was sie in dieser Republik doch für ein mahnendes Gewissen haben. Kunst und Kultur müsse auch provozieren, höre ich, und auch, welch hohen Stellenwert Künstler haben. Jetzt sagen Künstler, sagt das künstlerische Ensemble, wir vertrauen dem Direktor und dem Holding-Chef nicht mehr. Am nächsten Tag nach einem Gespräch mit dem Minister sagen sie, das haben sie aber nicht persönlich gemeint. – Was ist denn das jetzt auf einmal? Es gibt eine Abstimmung, wonach die Künstler zu 75 Prozent ihrem Leiter, der sogar auch künstlerisch tätig ist, misstrauen, aber am nächsten Tag meinen sie das nicht persönlich?! Es wird zwar Direktor Hart-
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