Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 166

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17.57.49

Abgeordneter Mag. Nikolaus Alm (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Frau Ministerin! Sehr geehrter Herr Minister! Bei der Misswirtschaft im Burgthea­ter geht es nicht nur um die aktuelle Causa, ich will deswegen die Berichte, die noch nicht vorliegen, auch gar nicht weiter kommentieren, sondern es geht auch um die Vor­bildwirkung eines Staatsbetriebs. Dazu brauchen wir keinen Endbericht, um hier gewis­se Dinge beurteilen zu können.

Im Vorjahr wurde der Jahresfehlbetrag noch mit einer Kapitalherabsetzung in Höhe von 3,6 Millionen € kompensiert. Wenn Sie sich an die Diskussionen um die GmbH light erinnern, dann war einer der beiden Kritikpunkte neben dem Steuerrückgang durch die Mindest-KöSt die Durchführung von diesen Kapitalherabsetzungen. Die Kapitalherab­setzung des Burgtheaters in Höhe von 3,6 Millionen € entspricht zirka 300 Kapitalhe­rabsetzungen von einer GmbH mit halber Stammeinlage auf das Niveau der GmbH light. Zum Vergleich: Im zweiten Halbjahr 2013 gab es zirka 650 Kapitalherabsetzungen. Das heißt, die Kapitalherabsetzung eines Burgtheaters entspricht ihrem Volumen nach fast der Hälfte aller Kapitalherabsetzungen, die seit der Einführung der GmbH light durch­geführt wurden. Wo bleibt da der Gläubigerschutz, der bei den Neugründern so vehe­ment eingefordert wird? (Beifall bei den NEOS.)

Das Burgtheater kostet die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler rund 45 Millionen € im Jahr und will diesen Betrag jetzt um zirka 25 Prozent überziehen. Das wissen wir auch ohne Vorliegen des Endberichts. Das ist ein zusätzliches Minus von wahrscheinlich 13 Millionen €. Das ist weit mehr als die Erlöse aus dem Geschäftsbetrieb des Burg­theaters, die bei zirka 10 Millionen € liegen. Und jeder Unternehmer, jede Unternehme­rin weiß, dass er oder sie auf Dauer nicht mehr ausgeben kann, als er beziehungswei­se sie einnimmt. Unternehmer beherrschen nämlich die Grundrechenarten.

In der Geschäftsführung des Burgtheaters sitzen aber keine Unternehmer. Es handelt sich da um eine GmbH. Wie es schon vor mir Frau Dr. Fekter eingefordert hat, geht es hier um Verantwortung in diesem Bereich. Es ist unternehmerische Verantwortung ge­fordert, nicht mehr und nicht weniger. Das hat mit dem künstlerischen Output des Burg­theaters rein überhaupt nichts zu tun. Der Staatsbetrieb tut es einfach der Regierung gleich, die mit ihrer Politik des Schuldenmachens kein gutes Vorbild abgibt.

Keynesianismus ist kein taugliches Modell für die Betriebswirtschaft. Aber vielleicht will das Burgtheater nur situationselastisch agieren und strebt jetzt auch ein strukturelles Nulldefizit über den nächsten Kulturzyklus an. (Beifall bei den NEOS.)

Das ist keine Lösung. Die jährlichen Subventionen für das Burgtheater müssen rei­chen. Es geht um Verantwortungskultur. Es geht nicht darum, die Subventionen zu kür­zen, aber ein paar Fakten aus der Realwirtschaft müssen wir dem schon gegenüber­stellen.

Angesichts dieser Summen, die im Raum stehen, wirken manche Dinge, über die wir oft jahrelang streiten, recht lächerlich. Wir ringen seit Jahren darum, wie wir mit dem Thema Privatkopie und Rechteabgeltung im Kunst- und Kulturbereich weiterverfahren sollen. Also ich bin wirklich kein Fan der Festplattenabgabe, aber im Vergleich zum Burgtheater wirken die 20 Millionen €, die da hereinkommen sollen, absolut überschau­bar. Ich lege damit bitte nicht nahe, dass wir das mit öffentlichen Mitteln kompensieren sollen. Das ist nur ein Vergleich, der die Lebenswelt der Kreativwirtschaft betrifft.

Das Burgtheater würde ich im weitesten Sinn zur Kreativwirtschaft rechnen. Wir haben in Österreich 38 500 Unternehmen in der Kreativwirtschaft. 63 Prozent davon sind Ein-Personen-Unternehmen. Das ist ein wesentlich höherer Anteil als in anderen Bran­chen. Das sind 12 000 Selbständige im Bereich Musik, Literatur, Kunst allein. Denen wollten Sie den Gewinnfreibetrag streichen – diesen Selbständigen, die gerne als Kapi-


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