Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 167

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talisten und Kapitalistinnen verunglimpft werden. Das sind diejenigen, die sich jetzt noch mehr ärgern werden, wenn sie die Geschichte mit dem Burgtheater und die Zah­len, die damit im Spiel sind, hören werden.

Wenn die Hälfte von diesen 12 000 Menschen überhaupt über die Grenze von 30 000 € Jahresgewinn kommt, also über die Grenze für die Pauschalisierung, dann ist das ver­mutlich viel zu hoch geschätzt. Dennoch: Wenn diese Hälfte im Schnitt 2 000 € Steuer­ersparnis beziehungsweise eigentlich Steuergerechtigkeit über den Gewinnfreibetrag geltend machen kann, dann sind das 12 Millionen €. Das ist in etwa der Betrag, den das Burgtheater on top braucht.

Das Burgtheater kann sich aber auch ein bisschen etwas sparen dank der viel ge­priesenen Lohnnebenkostensenkung. Ich habe mir das zwischenzeitlich ausgerechnet. Die Lohnnebenkostensenkung bringt pro Mitarbeiter im Jahr 47 €. Das sind im Fall des Burgtheaters 26 600 € bei einem Personalaufwand von 36,8 Millionen €.

Wenn die Selbständigen diesen Gewinnfreibetrag geltend machen wollen, dann müs­sen sie Wohnbauanleihen kaufen. Beim Burgtheater reicht es, wenn die Geschäfts­führung sich den Grundrechenarten verweigert, um ihr Jahressechstel als Angestellte steuerlich begünstigt ausbezahlt zu bekommen.

Zusammengefasst: Ein Unternehmen im Kulturbereich produziert einen Jahresfehlbe­trag, der in der gleichen Größenordnung liegt wie die Steuerfairness für die gesamten Creative Industries in diesem Bereich und darüber hinaus.

Ein Unternehmen mit nicht einmal 600 Angestellten, die übrigens ein durchschnittliches Bruttogehalt von 3 700 € bekommen, verursacht mit dem Jahresfehlbetrag die gleichen Kosten für die Allgemeinheit wie die 12 000 EPU, die durch den Gewinnfreibetrag ge­rade einmal mit allen anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern steuerlich gleich­gestellt werden. Von weiteren Förderungen ist da noch gar nicht die Rede. Und diese steuerliche Gleichstellung wollte die Regierung streichen.

An dieser Stelle müssen wir uns schon fragen, ob die Konzentration der Subventionie­rung auf wenige Prestigeobjekte in dieser Größenordnung überhaupt noch zeitgemäß ist. Das Burgtheater gibt jedenfalls Anlass, darüber nachzudenken, in welchen Größen­ordnungen heute der Kulturbetrieb gefördert wird und ob die Verteilung noch ange­messen ist. Und wenn ich von Verteilung spreche, dann meine ich den statistischen Begriff. Der größte Teil der Produktion im Kunst- und Kulturbereich findet nämlich zwei­felsohne im Long Tail statt.

Die selbständigen Kulturschaffenden, die Unternehmer, die Zivilkapitalisten, die topfit sind in den Grundrechenarten, fragen sich jetzt zu Recht, warum diese Regierung ihnen die steuerliche Gleichbehandlung mit der Geschäftsführung eines Staatsbetrie­bes verweigern wollte. Es geht in dieser Hinsicht um Verantwortungskultur, es geht um Vorbildwirkung. – Danke. (Beifall bei den NEOS.)

18.04


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Dr. Cap gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


18.04.53

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Also irgendwie muss ich doch daran erinnern, dass das Burgtheater, über das wir hier jetzt reden, nicht irgendein Theater ist, sondern eine der wichtigsten kulturellen Einrichtungen in Österreich – das deutschsprachige Theater im deutschsprachigen Raum, auf das wir alle doch sehr stolz sind! Daher soll­ten wir damit bewusst sehr verantwortungsvoll umgehen.

Es sagt jetzt niemand, dass da nicht kontrolliert oder geprüft werden soll. Wenn ich mir anhöre, was für Einrichtungen da schon in den Prüfbetrieb einbezogen sind, dann muss ich sagen: Da bracht sich ja ohnehin keiner mehr Sorgen zu machen.

 


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