Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 186

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Begründung

Mit dem Gewinnfreibetrag wurde für Unternehmerinnen und Unternehmer versucht, einen Ausgleich für die vergleichbare Steuerbegünstigung des 13. und 14. Gehaltes bei DienstnehmerInnen zu schaffen. Beim Gewinnfreibetrag werden 13% des Jahres­gewinnes steuerfrei gestellt. Die Deckelung dieses Gewinnfreibetrages beträgt grund­sätzlich 100.000 und ist vorübergehend von 2013 bis 2016 reduziert.

Der Gewinnfreibetrag setzt sich aus einem Grundfreibetrag für Gewinne bis 30.000 Eu­ro und einem investitionsbedingten Gewinnfreibetrag zusammen.

Dieser Grundfreibetrag ist für die Viertelmillion Einpersonenunternehmerinnen und ‑Un­ter­nehmer sowie alle anderen Selbstständigen Österreichs eine wichtige Entlastung und Anerkennung ihrer Leistungen.

Der Investitionsdruck in begünstigte Wertpapiere für Gewinnanteile über 30.000 Euro schafft falsche Anreize. Die Rücklagenbildung der EPU über mehre Jahre sollte nicht über die Finanzmärkte erfolgen müssen. Das Investitionserfordernis in Wertpapiere soll daher hin künftig nicht mehr steuerlich begünstigt werden.

Der Grundfreibetrag sollte hingegen von derzeit 3.900 Euro (30.000 Euro Gewinn) auf zukünftig 7.800 Euro (60.000 Euro Gewinn) angehoben werden. Gleichzeitig soll der Gewinnfreibetrag bei 7.800 Euro gedeckelt werden und damit der investitionsbedingte Anteil wegfallen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, dem Nationalrat den Entwurf einer Novelle des Einkommensteuergesetzes vorzulegen, der beim Gewinnfreibetrag den Grundfreibetrag statt bisher für 30.000 Euro hinkünftig für 60.000 Euro Jahresgewinn bei gleichzeitigem Wegfall der Investitionsverpflichtung in begünstigte Wertpapiere vor­sieht.“

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Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Unterrainer. – Bitte.

 


19.06.23

Abgeordneter Mag. Maximilian Unterrainer (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Staatssekretärin Steßl! Herr Staatssekretär Danninger! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Zuseher im Saal und die verbleibenden vor den Fernsehgeräten, herzlich willkommen! Nur wer zeitgerecht den richtigen Kurs setzt, fährt auch in Zukunft noch geradeaus und unter Volldampf. Das Abgabenänderungsgesetz von heute ist unser Kurs von morgen. Deshalb: Konzentrieren wir uns doch auf das Steuern, konzentrieren wir uns doch auf das Treffen von richtigen Entscheidungen, um für heute und für mor­gen Sorge zu tragen!

Und das ist doch das Entscheidende: für heute und für morgen Sorge zu tragen. Das ist das, was uns und die kommenden Generationen wirklich interessiert. Wir setzen uns für österreichische Verhältnisse ein, zum Beispiel für eine niedrige Arbeitslosigkeit.

Ob die herrschende Kritik zielführend und begründet oder unbegründet ist, dass lässt sich doch am besten von jedem Einzelnen selber ermessen und veranschaulichen, wenn man den Vergleich mit Spanien, Griechenland oder Italien zieht.

 


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