Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 196

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anderen Seite – vor allem für die Jungen, für jene, die neu in das Unternehmertum ein­steigen – die „GmbH light“ zu sichern.

Was mich weniger freut, ist der Umstand, der die Gruppenbesteuerung betrifft. Das muss man kritisch betrachten. Es ist hier die große Gefahr zu sehen, dass insbeson­dere der Standort Wien mit einem hohen Headquarter-Anteil an Attraktivität verliert. Die Eckpunkte sind: Ab 1. März 2014 werden nur mehr bestimmte Körperschaften als Gruppenmitglieder berücksichtigt. Also es fallen alle, die außerhalb der EU sind, als Gruppenmitglieder weg.

82 Prozent aller Unternehmen – ich soll zwar schon schließen, aber es ist mir ganz wichtig, das noch zu sagen –, die von der Gruppenbesteuerung Gebrauch machen, sind österreichische Unternehmen, die hier am Standort tätig sind. Das heißt, die alte Mär, dass das vorwiegend den nichtösterreichischen Unternehmen zugute kommt, ist auszuräumen. Wir haben das vor einiger Zeit auch entsprechend dargelegt. Es gibt eine Studie dazu. Wer Interesse daran hat, dem stelle ich sie gerne zur Verfügung. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

19.33


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Doktorin Lichten­ecker. – Bitte. (Abg. Mag. Wurm: Brav gegendert!)

 


19.34.05

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Herr Staatsekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Jank, worüber wir Grüne in einer Regierung sprechen würden, das ist in jedem Fall das große Thema Rechtssicherheit für die Unternehmen und für die Wirtschaft, wir spre­chen über Finanzierungsmodelle zur Stärkung der Finanzierung von Unternehmungen, und selbstverständlich würden wir sprechen, und sprechen wir, über eine aufkommens­neutrale ökologische, soziale Steuerreform zur Senkung der Lohnnebenkosten – denn genau das ist es, was dieser Wirtschaftsstandort, was die Unternehmungen brauchen, um auch entsprechend Arbeitsplätze schaffen zu können. Das sind unsere Punkte! (Beifall bei den Grünen.)

Damit sind wir bei der „GesmbH light“. Die kritischen Stimmen waren in den letzten Wochen ja nicht zu überhören – und das ist gut so –, insbesondere auch von den Be­troffenen. Und dementsprechend, meine ich, ist es notwendig, zu handeln. Innerhalb weniger Monate haben Sie hier eine Rechtssituation zweimal geändert! Auch wenn Sie jetzt sagen: Na ja, jetzt ist es ohnedies abgemildert worden!, so sehen wir das nicht. Wir werden daher einen entsprechenden Antrag stellen, den ich in der Folge dann ein­bringen werde, dass man die ursprüngliche Regelung zur „GesmbH light“ beibehält. Wir Grüne plädieren dafür, dass das Stammkapital für FirmengründerInnen dauerhaft bei 10 000 € bleibt. Das ist unser Ziel!

Ich bringe daher folgenden Abänderungsantrag ein:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend ein Abgabenänderungsgesetz 2014 in der Fassung des Berichtes des Finanzausschusses (31 d.B.) wird wie folgt geändert:

Artikel 24 (Änderung des GmbH-Gesetzes) entfällt.

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Ganz simpel und einfach!

Geschätzte Kollegen und Kolleginnen, es waren hauptsächlich die Abgeordneten der ÖVP, die heute auch ein Stück ihr Unglücklichsein über das derzeitige Modell der


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