„GesmbH light“ geäußert haben. Sie sind herzlich eingeladen, genau diesen Antrag zu unterstützen, denn Rechtssicherheit ist es, was die Unternehmen brauchen.
Damit bin ich bei einem Thema, das heute schon angesprochen wurde: dem angekündigten, gehuldigten Handwerkerbonus. Jetzt kann man sowieso diskutieren, wie sinnvoll das ist. Man kann auch über die Mitnahmeeffekte zu diesem angekündigten Modell Handwerkerbonus diskutieren – dazu sei eine interessante Studie aus Deutschland empfohlen. Und gleichzeitig sind die ersten kritischen Kommentare in den Medien zu lesen, wiederum in Bezug auf das Thema Rechtssicherheit, nämlich wie weit der Handwerkerbonus auch die Verfassung verletzen könnte. (Abg. Rädler: Da müssen Sie den „Kurier“ lesen! Sie lesen die falsche Zeitung!)
Daher von meiner Seite das Ersuchen, das auch gründlich zu prüfen, um hier unter Umständen ein Modell zu finden, das dann auch tatsächlich einen entsprechenden Impuls in der Wirtschaft gibt, eine Entlastung bringt und auch rechtssicher ist.
Kollege Auer und Kollege Groiß haben heute angemerkt, dass es mit der Bankenabgabe und den Folgewirkungen dazu kommen wird, dass weniger Kredite zu vergeben sein werden. Da werden sie schon recht haben. Daher glauben wir, dass es längst notwendig ist, entsprechende innovative Finanzierungsmodelle mit Bürgerbeteiligung zu ermöglichen. Wir hatten in der letzten Gesetzgebungsperiode mehrere Runden und Debatten mit allen Fraktionen, die zum damaligen Zeitpunkt im Nationalrat vertreten waren. Die Wirtschaftskammer war eingeladen, die Arbeiterkammer war eingeladen, ebenso die Finanzmarktaufsicht. Was war das Ergebnis von fünf Runden? – Eine mickrige Anhebung der Prospektpflicht von 100 000 auf 250 000.
Summa summarum: Die Unternehmungen, die Vertreter von Energiewendeprojekten waren sich alle einig, dass das keine Lösung des Problems ist. Da brauchen wir ein neues Modell, und wir Grüne haben den entsprechenden Antrag bereits eingebracht. Wir wollen, dass die Prospektpflicht auf 3 Millionen angehoben wird und das Investment pro Bürgerin beziehungsweise Bürger bei einem entsprechenden Projekt auf 20 000 € beschränkt wird. Wir glauben, dass das ein wichtiger Beitrag ist, die Finanzierungssituation bei den Unternehmungen zu verbessern.
Die Frage ist: Wie schnell kann das gelöst werden? Ich richte daher an die Staatssekretäre, die heute noch hier anwesend sind, den Appell, im Finanzministerium möglichst zügig eine entsprechende Vorlage vorzubereiten (Abg. Auer: ist ja gar nicht zuständig!), damit dieses Thema endlich einer Lösung zugeführt wird und diese leidige Thematik ein gutes Ende findet und das damit abgesichert werden kann. (Beifall bei den Grünen.)
19.39
Präsident Karlheinz Kopf: Auch dieser Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Werner Kogler, Ruperta Lichtenecker, Freundinnen und Freunde
zum Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (24. d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Stabilitätsabgabegesetz, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Kapitalverkehrsteuergesetz, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Flugabgabegesetz, das Normverbrauchsabgabegesetz 1991, das Alkoholsteuergesetz, das Schaumweinsteuergesetz 1995, das Tabaksteuergesetz 1995, das Glücksspielgesetz, die Bundes-
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