Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll12. Sitzung / Seite 198

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abgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, das Finanz­strafgesetz, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das Bankwesengesetz, das Börsege­setz 1989, das Versicherungsaufsichtsgesetz das GmbH-Gesetz, das Notariatstarif­gesetz, das Rechtsanwaltstarifgesetz, das Firmenbuchgesetz sowie das Zahlungs­dienstegesetz geändert werden und der Abschnitt VIII des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 325/1986 aufgehoben wird (Abgabenänderungsgesetz 2014 – AbgÄG 2014) (31 d.B.)

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend ein Abgabenänderungsgesetz 2014 in der Fassung des Berichtes des Finanzausschusses (31d.B.) wird wie folgt geändert:

Artikel 24 (Änderung des GmbH-Gesetzes) entfällt.

Begründung

Die Bundesregierung möchte die erst kürzlich in Kraft getretene „GmbH light“ wieder rückgängig machen. Im Sinne der Gründungsförderung und der Rechtssicherheit für Unternehmen sollte die GmbH light in der derzeit bestehenden Form beibehalten wer­den.

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Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Vogl. – Bitte.

 


19.39.33

Abgeordneter Ing. Markus Vogl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Regie­rungsmitglieder! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wenn heute hier argumentiert wird, dass Österreich in Zukunft keine Spitzenmanager mehr beschäftigen kann, weil wir die Absetzbarkeit von über 500 000 € aufheben, weil wir einen Solidaritätsbeitrag von Topverdienern einfordern, dann kann ich nur aus der Praxis berichten, dass wir in Österreich kein Problem haben, Managerinnen und Mana­ger aus Deutschland in unseren Beschäftigungsgruppen einzuordnen, wir aber sehr wohl ein Problem haben, wenn österreichische Fachkräfte und Spitzenmanager im Konzern nach Deutschland gehen.

Dieses Thema kommt immer wieder: Wir haben zu hohe Lohnnebenkosten, das kann sich kein Mensch mehr leisten! – Wenn man sich mit diesem Thema wirklich auseinan­dersetzt, kommt man drauf, dass es bei Weitem nicht so ist.

Wir sind wettbewerbsfähig, wir haben keine zu hohen Lohnnebenkosten, und gerade die Unternehmerinnen und Unternehmer unter Ihnen werden sagen, sie kalkulieren ja nicht, was im Monat brutto übrig bleibt, sondern sie kalkulieren, was der Mitarbeiter kostet. Da sind wir absolut konkurrenzfähig. Wir haben dieses Problem nicht, und wir werden mit dieser einen Maßnahme dieses Problem auch nicht weiter verschärfen.

Noch gar nicht behandelt worden ist – und ich glaube, das ist ein ganz wichtiger und richtiger Schritt – die Anhebung des Sachbezugs. Das ist meiner Meinung nach zeitge­mäß und auch dringend notwendig. Jeder, der privat ein Fahrzeug fährt und weiß, was der Erhalt eines Fahrzeugs kostet, wird dem zustimmen, dass die Erhöhung des Sach­bezugs zeitgemäß und richtig ist. Ich denke, dass wir mit diesem Punkt einen ganz wichtigen Beitrag leisten. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.41

 


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